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Apotheken in Bayern stellten 2013 mehr als 1,4 Millionen Rezepturarzneimittel her

21.07.2014 16:17 Uhr

Im Jahr 2013 haben die öffentlichen Apotheken in Bayern mehr als 1,4 Millionen Rezepturen für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hergestellt. Das ermittelte das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI) durch die Auswertung von Verordnungen. „Insgesamt dürfte die Zahl sogar noch deutlich höher liegen, weil Rezepturen für Privatversicherte oder auf direkte Nachfrage gar nicht erfasst werden. Das zeigt: Rezepturarzneimittel sind und bleiben eine notwendige Ergänzung zu industriell hergestellten Arzneimitteln“, sagte Dr. Volker Schmitt, Pressesprecher der Apotheker in Bayern. „Rezepturarzneimittel sind in vielen Fällen unersetzlich, zum Beispiel wenn ein Kind ein Medikament in einer Dosis braucht, für die es kein industrielles Arzneimittel gibt.“

Im Jahr 2013 haben die öffentlichen Apotheken in Bayern mehr als 1,4 Millionen Rezepturen für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hergestellt. Das ermittelte das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI) durch die Auswertung von Verordnungen. „Insgesamt dürfte die Zahl sogar noch deutlich höher liegen, weil Rezepturen für Privatversicherte oder auf direkte Nachfrage gar nicht erfasst werden. Das zeigt: Rezepturarzneimittel sind und bleiben eine notwendige Ergänzung zu industriell hergestellten Arzneimitteln“, sagte Dr. Volker Schmitt, Pressesprecher der Apotheker in Bayern. „Rezepturarzneimittel sind in vielen Fällen unersetzlich, zum Beispiel wenn ein Kind ein Medikament in einer Dosis braucht, für die es kein industrielles Arzneimittel gibt.“

Der Großteil der 1,4 Millionen maßgefertigten Medikamente für gesetzlich Versicherte entfiel 2013 auf so genannte ‚allgemeine Rezepturen‘ (1 Mio. Arzneimittel), z.B. Kapseln oder Salben. Jede Apotheke kann solche allgemeinen Rezepturen herstellen. Davon abgegrenzt werden so genannte Spezialrezepturen, z.B. für die Heroinersatz- oder Krebstherapie sowie die parenterale Ernährung. Auch bei den Spezialrezepturen ist davon auszugehen, dass die Zahl der tatsächlich hergestellten Rezepturen über den erfassten Werten liegt.

Die Anforderungen an die Herstellung von Rezepturarzneimitteln sind in den letzten Jahren gestiegen. So ist seit 2012 u.a. vorgeschrieben, dass der Apotheker bei jeder einzelnen Rezeptur die Plausibilität der Verordnung überprüfen und dokumentieren muss.

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