Betriebsstättenänderung bei der Bayerischen Apothekerkammer
Änderungen im Betrieb bei Inhaberinnen und Inhabern
Sobald Sie sich selbständig machen oder sich Änderungen im bestehenden Betrieb ergeben, müssen Sie diese bei uns melden. Beispiele hierfür sind:
- die Eröffnung einer Apotheke
- die Gründung oder Erweiterung einer OHG
- die Umwandlung von Pacht in Eigentum
- die Filialisierung
- die Erweiterung der Apotheke um neue Räumlichkeiten
- die Schließung einer Apotheke
- Veränderungen bei der Filialleitung, etc..
Die jeweiligen Änderungen sind unverzüglich und so früh wie möglich zu melden. Bitte berücksichtigen Sie, dass sich dadurch meist nur mit gewissem Vorlauf zu organisierende Änderungen bei der Dienstbereitschaft vor Ort ergeben könnten. Wir benötigen zudem eine Kopie Ihrer Betriebserlaubnis, sofern sich diese ändert oder neu ist. Um eine SMC-B beantragen zu können, benötigen wir postalisch eine aktuell beglaubigte Kopie der Betriebserlaubnis!