Studium Apotheker werden in Bayern
Wer sich hierzulande für den Apothekerberuf entscheidet, muss Pharmazie studieren. Bundesweit bieten derzeit mehr als 20 Universitäten den Studiengang Pharmazie an. In Bayern gibt es den Studiengang an diesen vier Universitäten:
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Die Ausbildung zum Apotheker dauert fünf Jahre und gliedert sich in mehrere Abschnitte. Voraussetzung für die Berufsbezeichnung Apothekerin/Apotheker und für die Ausübung des Berufes ist die Approbation. Diese wird im Freistaat je nach räumlicher Zuständigkeit von der Regierung von Oberbayern oder von der Regierung von Unterfranken erteilt. Die Approbation kann nach erfolgreichem Dritten Staatsexamen und im Anschluss an die praktische Ausbildung beantragt werden. Die Etappen auf dem Weg dahin sind im Einzelnen diese:
- Erster Abschnitt – Grundstudium (Regelstudienzeit: zwei Jahre)
- Zweiter Abschnitt – Hauptstudium (Regelstudienzeit: zwei Jahre)
- Dritter Abschnitt – Praktische Ausbildung (Dauer: zwölf Monate)
- Abschluss Staatsexamen
- Zulassung zum Apotheker – Approbation
Im Freistaat Bayern werden die Prüfungen an zwei Hauptterminen jeweils Ende Juni/Anfang Juli beziehungsweise Ende November/Anfang Dezember abgehalten. Daneben finden in der Regel Wiederholungstermine im Februar/März sowie im September/Oktober statt. Die jeweils aktuelle Bekanntmachung finden Sie auf der Homepage der Regierung von Oberbayern:
Bekanntmachung zur Prüfungszulassung
Informationen der Regierung von Oberbayern
Wer den Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung in Bayern absolviert hat, kann den Antrag für den Dritten Prüfungsabschnitt online von der Homepage der Regierung (siehe Link oben "Informationen der Regierung von Oberbayern" - Formulare) herunterladen und ausfüllen. Diesem Vordruck ist auch zu entnehmen, welche Unterlagen bei der Anmeldung zum Dritten Abschnitt einzureichen sind. Die einzelnen Abschnitte der Pharmazeutischen Prüfung müssen grundsätzlich vor dem Landesprüfungsamt des Bundeslandes abgelegt werden, in dem Sie zum Zeitpunkt der Meldung zur Prüfung Pharmazie studieren oder studiert haben. Die Einteilung zum jeweiligen Prüfungsort München oder Regensburg erfolgt dann auf Grund dem im Antrag angegebenen gegenwärtigen Wohnsitz. Wo Sie den begleitenden Unterricht besucht haben, ist für die Einteilung zum Prüfungsort unerheblich.
- Dem Prüfungsort Regensburg werden dabei die Prüflinge mit Wohnsitz in den Regierungsbezirken Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken zugeteilt.
- In München werden Kandidaten mit Wohnsitz in den Regierungsbezirken Oberbayern und Schwaben sowie außerhalb Bayerns wohnhafte Kandidaten geprüft.
In Bayern gibt es vier Universitäten, an denen das Studium der Pharmazie aufgenommen werden kann: Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, die Julius-Maximilians-Universität Würzburg, die Ludwig-Maximilians-Universität München und die Universität Regensburg.
Auch für PTA, die keine allgemeine Hochschulreife nachweisen können, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich um einen Studienplatz zu bewerben: Neben der allgemeinen Hochschulreife (z. B. Abitur) gibt es auch den fachgebundenen Hochschulzugang gemäß Art. 45 Abs. 2 BayHSchG.
Um diese Zugangsberechtigung zu erlangen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Zugangsvoraussetzungen für die Aufnahme eines Pharmaziestudiums für PTA ohne Abitur
Fachsprachenprüfung
- Telefon:089 92 62 - 15
- Telefax:089 92 62 - 902
Di., Do., vormittags: Mi.
Leiter Fachsprachenprüfung
Leiter Weiterbildung
Geschäftsführer WIPIG
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