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Praktikum Der letzte Abschnitt der Apothekerausbildung

Haben Studentinnen und Studenten der Pharmazie das Zweite Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen, beginnt der dritte und letzte Abschnitt Ihrer Ausbildung: das Praktische Jahr. In dieser Phase wenden sie ihr theoretisches Wissen erstmals in der Praxis an.

Das Praktische Jahr gehört nicht mehr zum Studium. Die PhiP sind während des Praktikums zwar noch Auszubildende, aber keine Studierenden mehr. Die Ausbildungszeit endet erst mit dem Bestehen des Dritten Staatsexamens, nicht mit Ablauf des Ausbildungsvertrages.

Stellungnahme Pharmaziepraktikum

Wie das Praktikum abläuft

Das Praktikum bereitet angehende Pharmazeuten auf das Dritte Staatsexamen vor. Sie sollen mit Hilfe ihres Ausbilders die Realitäten der Praxis kennenlernen. Konkret geht es dabei um den Erwerb von Warenkenntnissen, um die Beschaffung und Verwertung von Informationen über Arzneimittel und um ihre Verwendung im Beratungsgespräch mit Patient und Arzt. Im Leitfaden über die Ausbildung von PhiP finden sowohl Studierende als auch Ausbildende hilfreiche Tipps und einen Themenkatalog für die Ausbildung.

Leitfaden PhiP-Ausbildung

Bitte beachten Sie für Ihre Ausbildung unbedingt zusätzlich auch den Leitfaden der Bundesapothekerkammer (BAK) mit dem darin beschriebenen Musterausbildungsplan und insgesamt 29 Arbeitsbögen.

Zum Leitfaden der BAK

Das Praktische Jahr gliedert sich in zwei Teile. Sechs Monate müssen die PhiP in einer öffentlichen Apotheke absolvieren. Weitere sechs Monate können sie wahlweise auch in einer Krankenhausapotheke, der pharmazeutischen Industrie, einem wissenschaftlichen Institut oder bei der Bundeswehr ableisten. Die PhiP arbeiten jeweils ganztägig unter apothekerlicher Aufsicht und erhalten am Ende eine Bescheinigung über das Praktikum.

Am Ende des Praktikums folgt das Dritte Staatsexamen, mit dessen Bestehen die Ausbildung abschließt. Die anschließende Zeit bis zur Erteilung der Approbation gehört nicht mehr zur offiziellen Ausbildungszeit. Wir empfehlen, den Antrag auf Erteilung der Approbation frühzeitig zu stellen. Spätestens sollte dies nach bestandenem Dritten Staatsexamen erfolgen.

Die rechtliche Seite des Praktikums

Wir raten PhiP dringend, einen schriftlichen Ausbildungsvertrag mit der Ausbildungsstätte abzuschließen. Der Vertrag sollte alle Bedingungen der Approbationsordnung erfüllen. In der Regel wird dieser von der Ausbildungsstätte gestellt.

Die PhiP erhalten am Ende ihrer praktischen Ausbildung eine Bescheinigung nach Anlage 5 der Approbationsordnung.  Für die Teilnahme am Begleitenden Unterricht müssen die PhiP vom Arbeitgeber unter Lohnfortzahlung freigestellt werden.

Keine Beratung im Bereich Arbeits- und Tarifrecht durch die BLAK

Bitte beachten Sie:

Die BLAK ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts insbesondere im Bereich des Arbeits- und Tarifrechts in besonderem Maße zur Neutralität verpflichtet. Sowohl Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind unsere Mitglieder. Interessenskonflikte sind somit bei unserer Beratungstätigkeit vorprogrammiert. Auch bei allgemein zu haltenden Auskünften war in vielen, intensiven und oft zeitkritischen Gesprächen regelmäßig festzustellen, dass eine weitergehende individuelle Rechtsberatung erforderlich ist und auch erwartet wurde, die die BLAK jedoch nicht leisten kann und darf.

Die BLAK bietet daher - wie die anderen Landesapothekerkammern auch - nach einem Beschluss des Vorstandes künftig keine Hilfestellung im Bereich Arbeits- und Tarifrecht mehr an. Dies betrifft  sowohl die telefonischen und schriftlichen Auskünfte als auch die Merkblätter und Musterverträge.

Eine individuelle Beratung und Vertretung erhalten Sie

  • bei Mitgliedschaft von den beiden Tarifparteien
    • Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA), in Bayern Verband Bayerischer Apothekeninhaber e. V., angesiedelt beim Bayerischen Apothekerverband e. V.
    • ADEXA – Die Apothekengewerkschaft
  • von niedergelassenen Rechtsanwälten, insbesondere von Fachanwälten für Arbeitsrecht. Informieren Sie sich bitte vorab über eine in der Regel kostengünstige Erstberatung.

BAV-Website

ADEXA-Website

Krankheit im Praktischen Jahr (PJ)

Rechtsauffassung der Regierung von Oberbayern

Die Sozialversicherungen während des Praktikums

Die PhiP müssen in ihrem praktischen Jahr die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung entrichten. Das gilt unabhängig von der Höhe der Ausbildungsvergütung. Wir empfehlen den Pharmazeuten im Praktikum, sich selbstständig um die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu kümmern. Der Arbeitgeber übernimmt die Anmeldung zur Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Für die Rentenversicherung gilt in Bayern folgendes: PhiP müssen kraft Gesetzes auch Mitglied der Bayerischen Apothekerversorgung (BApV) werden. Um eine doppelte Beitragszahlung von Rentenbeiträgen (nicht nur zur BApV, sondern auch zur Deutschen Rentenversicherung) zu vermeiden, sollten sich PhiP umgehend bei der BApV anmelden – am besten noch vor Beginn des Praktikums.

Merkblatt PhiP-Status

Die Suche nach einem Praktikumsplatz im In- oder Ausland

Wir unterstützen PhiP bei der Suche nach einem passenden Praktikumsplatz. Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden (BPhD) hat zudem eine Checkliste zusammengestellt. Mit ihrer Hilfe sollten PhiP zügig eine geeignete Ausbildungsapotheke finden können.

Checkliste Ausbildungsapotheke

"Bayerische Ausbildungsapotheken" und Listen von Ausbildungsstätten

Seit Frühjahr 2022 gibt es in Bayern von uns zertifizierte "Bayerische Ausbildungsapotheken". Informationen darüber finden Sie auf einer eigenen Informationsseite.

Informationsseite "Bayerische Ausbildungsapotheke"

Daneben führen  wir folgende Listen von Ausbildungsstätten:

Liste der öffentlichen Apotheken

Liste der Krankenhausapotheken

Liste der pharmazeutischen Unternehmen

Liste der sonstigen Ausbildungsstätten

Außerdem haben PhiP die Möglichkeit, unseren Stellenmarkt zu nutzen. Dort können sie entweder ihre Suche online stellen und regelmäßig aktualisieren. Oder aber sie suchen selbst in den bestehenden Anzeigen von Apotheken und pharmazeutischen Betrieben.

Zum Stellenmarkt der BLAK

Darüber hinaus raten wir, das Angebot des Bundesverbandes der Pharmaziestudierenden in Deutschland e.V. (BPhD) zu nutzen. Der Bundesverband führt immer wieder Umfragen unter Pharmazeuten am Ende ihres Praktikums durch, die ihre jeweilige Ausbildungsapotheke bewerten können. Ergänzend dazu veröffentlicht der BPhD einmal im Jahr diejenigen Apotheken, die in der Umfrage gut abschneiden. Die besten drei Ausbildungsapotheken erhalten sogar eine Auszeichnung. Ein Blick in die Liste der empfehlenswerten Apotheken ist für PhiP also in jedem Fall hilfreich.

Zu den Bewertungsbögen des BPhD

Zu den BPhD-Downloads mit den Listen empfehlenswerter Ausbildungsapotheken

Mindestens ein halbes Praktikumsjahr müssen PhiP in einer öffentlichen Apotheke in Deutschland verbringen. Wer als PhiP aber einen Teil seines Praktikums im Ausland verbringen möchte, kann dies zumindest für sechs Monate tun. Wir empfehlen in diesem Fall, die Planung frühzeitig zu beginnen. Über die Anerkennung des Auslandspraktikums entscheidet das zuständige Prüfungsamt. Es ist daher ratsam, sich möglichst zeitnah bei der Behörde zu informieren. Wichtige Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Landesprüfungsamtes bei der Regierung von Oberbayern:

Zur Website des Landesprüfungsamtes

Tipps für das Praktische Jahr

Auf Wunsch von unseren bayerischen Fachschaften Pharmazie bieten wir Ihnen den Vortrag „Tipps für das Praktische Jahr“ zum Download an.

Tipps für das Praktische Jahr

Den PhiP stehen verschiedene Möglichkeiten finanzieller Förderung zur Auswahl. Sie können über das Erasmus-Programm Unterstützung erhalten oder BAföG für das Praktikum im Ausland beantragen. Außerdem vergibt die Bayerische Apothekerstiftung Reisestipendien bis zu 1500 Euro. Die BLAK steht PhiP jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung, wenn sie sich für eine Förderung oder das Reisestipendium bewerben möchten. Lesenswerte Lektüre für PhiP sind die Erfahrungsberichte von Pharmazeutinnen und Pharmazeuten, die bereits einen Auslandsaufenthalt hinter sich haben. Alle PhiP, die eine Förderung der Bayerischen Apothekerstiftung erhalten haben, geben einen solchen Erfahrungsbericht ab. Die gesammelten Berichte enthalten wertvolle Hinweise für die aktuelle PhiP-Generation. Zu finden sind sie auf unserer Download-Seite. Dort den Bereich "Studium und Praktisches Jahr" und dann die Verwendung "Informationsmaterial" wählen oder einfach den Suchbegriff "Erfahrungsbericht" eingeben. Sie finden die Berichte auch direkt hier im aufklappbaren Akkordeon.

Das Praktikum für Studierende aus dem Ausland

Bayerische Apothekerinnen und Apotheker können ihrerseits Studierenden aus dem Ausland eine Praktikumsstelle anbieten. Über das „Student Exchange Programme“ (SEP) können sie ihren Berufsalltag mit frischen Impulsen bereichern. Als Gastgeber für ausländische Studierende nehmen wir Sie gerne in die Liste mit auf. Diese haben wir für Sie ebenso verlinkt wie den Leitfaden von der International Pharmaceuticals Students' Federation (IPSF) und vom BPhD:

Leitfaden für Gastgeber

Liste der Gastgeber

Ihre Ansprechpartner für das Praktische Jahr
Sandra Hoppe
Apothekerausbildung
Fachsprachenprüfung
  • Telefon:
    089 92 62 - 15
  • Telefax:
    089 92 62 - 902

Di., Do., vormittags: Mi.

Dr. Helmut Schlager
Leiter Apothekerausbildung
Leiter Fachsprachenprüfung
Leiter Weiterbildung
Geschäftsführer WIPIG
  • Telefon:
    089 92 62 - 36
  • Telefax:
    089 92 62 - 902

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