Nach der Ausbildung Wichtige Informationen nach der Ausbildung und für PKA aus dem Ausland
Um eine Zweitschrift Ihres Abschlusszeugnisses zu beantragen, senden Sie bitte eine E-Mail mit folgenden Informationen an pka@blak.de.
- Name, Vorname und ggf. Geburtsname
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Info, wann und in welcher Apotheke die Ausbildung absolviert wurde
- Aktuelle Anschrift
Inhaltlich ist eine Zweitschrift mit dem Original im Grunde identisch, jedoch wird das aktuelle Zeugnismuster verwendet und ein Zweitschriftenvermerk angebracht.
Bitte beachten Sie, dass die Kosten für das Ausstellen einer Zweitschrift gemäß unserer Gebührenordnung 15 € beträgt.
Um eine Bescheinigung für die Rentenversicherung zu erhalten, senden Sie bitte eine E-Mail mit folgenden Informationen an pka@blak.de.
- Name, Vorname und ggf. Geburtsname
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Info, wann und in welcher Apotheke die Ausbildung absolviert wurde
- Aktuelle Anschrift
In der Europäischen Union gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Bildungssysteme und -gänge. Um Bildungsabschlüsse über die Landesgrenzen hinweg besser einschätzen zu können, hat die Europäische Kommission daher den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR) entwickelt. Der EQR ist ein Raster aus acht aufeinander aufbauenden Niveaus, denen Abschlüsse zugeordnet werden können. Dabei ist Niveau 1 das niedrigste und Niveau 8 das höchste. Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) setzt dieses achtstufige Modell für die Einordnung deutscher Bildungsabschlüsse exakt um.
Erläuterungen zum DQR-/EQR-Hinweis auf Ihrem Zeugnis
Zeugniserläuterung PKA deutsch
Seit 01.04.2012 haben alle Personen mit einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss einen Anspruch darauf, dass ihr Abschluss bewertet und mit einem entsprechenden deutschen Abschluss verglichen wird. Für die Gleichwertigkeitsfeststellung ist ein Antrag erforderlich. Der Antragsteller erhält einen Bescheid darüber, ob der ausländische Berufsabschluss dem deutschen Berufsabschluss ganz, teilweise oder nicht entspricht. Der Bescheid hilft Arbeitgebern, die Qualifikation des Bewerbers zu beurteilen.
Die Apothekerkammern sind zuständig für die Gleichwertigkeitsfeststellung für den Beruf Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte. Die Landesapothekerkammer Brandenburg hat sich bereit erklärt, diese Aufgabe für andere Apothekerkammern zu übernehmen. Die BLAK hat mit der LAK Brandenburg eine Vereinbarung über die Aufgabenübertragung zur Gleichwertigkeitsfeststellung getroffen. Die LAK Brandenburg ist danach umfassend zuständig für die Bearbeitung der Anträge von der Annahme bis zur abschließenden Entscheidung.
LAK Brandenburg: Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse - PKA