Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) Die Ausbildung im Überblick
Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) sind in erster Linie für die Organisation in der Apotheke zuständig. Zu den Aufgaben der oder des PKA gehören die Warenbestellung und die Pflege des Warenlagers. Hinzu kommen Preisbildung, EDV und Buchführung. Die Ausbildung zur oder zum PKA verläuft dual. Das bedeutet, dass die praktische Ausbildung in der Apotheke stattfindet und die theoretischen Kenntnisse in der Berufsschule erlernt werden. Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre, im Falle sehr guter Leistungen kann sie unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden.
Die Ausbildung kann in einer öffentlichen Apotheke oder in einer Krankenhausapotheke erfolgen. Beim PKA-Beruf handelt es sich um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, für den keine Schulbildung als Zugangsvoraussetzung vorgeschrieben ist. Die Inhalte bauen jedoch auf dem Hauptschulabschluss auf.
Neben Kenntnissen in Deutsch und Mathematik sind pharmazeutisches und kaufmännisches Interesse sowie Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit wichtige Voraussetzungen für den Beruf. In einer schriftlichen Zwischenprüfung zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres wird der Wissensstand der angehenden PKA abgefragt. Am Ende der dreijährigen Ausbildungszeit erfolgt dann die Abschlussprüfung bei unserer Kammer.
PKA arbeiten überwiegend in öffentlichen Apotheken oder Krankenhausapotheken. Sie können aber auch in der Industrie, im pharmazeutischen Großhandel und in Drogerien sowie bei Behörden tätig sein. Daneben sind manche PKA aufgrund ihrer kaufmännischen Ausbildung außerhalb des Gesundheitssektors tätig.
Mehr Informationen über das Berufsbild PKA finden Sie auf der Website der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände:
Weitere wichtige Informationen und eine Checkliste zur Ausbildung finden Sie hier: