PTA aus dem Ausland Beantragung der Anerkennung von im Ausland erworbenen PTA-Ausbildungen
Für die Anerkennung ist immer die Regierung zuständig, in deren Regierungsbezirk die/der PTA arbeiten möchte. Wenn noch keine Stelle gefunden wurde, wird vom „beabsichtigten Arbeitsort“ und/oder Wohnort ausgegangen.
Postanschrift:
Regierung von Mittelfranken
Sachgebiet 53 (Gesundheit)
Bischof-Meiser-Straße 2/4
91522 Ansbach
Telefon: 0981 53‐1683 bzw. 0981 53- 1456
E-Mail-Adresse:
poststelle@reg-mfr.bayern.de
Postanschrift:
Regierung von Niederbayern
Sachgebiet 53 (Gesundheit)
Gestütstraße 10
84028 Landshut
Telefon: 0871-808-1208
E-Mail-Adresse:
berufsanerkennung@reg-nb.bayern.de
Postanschrift:
Regierung von Oberbayern
Sachgebiet 55.3 (Rechtsfragen)
Maximilianstraße 39
80538 München
Telefon: 089/ 2176 2194
Telefax: 089/ 2176 40 2194
E-Mail-Adresse:
daniela.schlagenhauff@reg-ob.bayern.de bzw. berufsrecht-pta-vmta@reg-ob.bayern.de
Zimmer: Z 127. Eine persönliche Terminvereinbarung mit Frau Schlagenhauff ist möglich. Diese muss jedoch vorab per Telefon oder E-Mail vereinbart werden.
Anreise: Haltestelle öffentliche Verkehrsmittel: U4/ U5: Haltestelle Lehel oder Straßenbahnlinie 18: Haltestelle Maxmonument oder Straßenbahnlinie 19: Haltestelle Kammerspiele oder Maxmonument oder S-Bahn: Haltestelle Isartor
Postanschrift:
Regierung von Oberfranken
Sachgebiet 55.2 (Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz)
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth
Telefon: 0921-604-0
Telefax: 0921-604- 41258
E-Mail-Adresse:
Berufsanerkennungen@reg-ofr.bayern.de
Postanschrift:
Regierung der Oberpfalz
Sachgebiet 53 (Gesundheit)
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
Telefon: 0941-5680-1643 bzw. 0941 5680-1638 bzw. 0)941 5680-1642
Telefax: 0941-5680-1199
E-Mail-Adresse:
berufsanerkennung@reg-opf.bayern.de
Postanschrift:
Regierung von Schwaben
Sachgebiet 53 (Gesundheit)
Fronhof 10
86152 Augsburg
Telefon: 0821-327-01
Telefax: 0821-327-2289
E-Mail-Adresse:
poststelle@reg-schw.bayern.de
Postanschrift:
Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Telefon: 0931-380-00
Telefax: 0931-380-2222
E-Mail-Adresse:
gesundheit@reg-ufr.bayern.de
Alle Angehörigen der Gesundheitsfachberufe – und somit auch PTA – müssen im Rahmen des Anerkennungsverfahrens zur Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung fachsprachliche Kompetenzen auf mindestens dem GER-Niveau B2 nachweisen. Dies erfolgt bei den PTA seit dem 1. März 2023 durch das Ablegen der Fachsprachenprüfung, die das bisher gültige B2-Zertifikat ablöst.
Konkret bedeutet dies, dass alle Anträge auf Anerkennung, die ab dem 1. März 2023 bei der jeweils zuständigen Regierung eingereicht werden (s.o.), diese „neue Regelung“ fallen und es wird nur noch die Fachsprachenprüfung anerkannt. Alle Anträge auf Anerkennung, die vor diesem Stichtag bei der jeweils zuständigen Regierung (s.o.) eingereicht wurden, fallen noch unter die „alte Regelung“, das heißt, in diesem Fall wird noch ein allgemeinsprachliches B2 Zertifikat anerkannt.
Zuständig für die Abnahme der Prüfung ist das Bayerische Landesamt für Pflege insb. Referat 53: Pflegeberufe und nichtärztliche Gesundheitsberufe – Aus-/Fort- und Weiterbildung, Fachsprachenprüfung:
Bayerisches Landesamt für Pflege
Fachsprachenprüfung
Mildred-Scheel-Straße 4
92224 Amberg
fachsprachenpruefung@lfp.bayern.de
Weitere Informationen zur Fachsprachenprüfung finden Sie auf unter folgendem Link:
Fachsprachenprüfung für Gesundheitsfachberufe Bayern
Hier finden Sie insbesondere Informationen zur Terminvergabe, FAQs sowie zukünftig auch eine „Beispiel-/Modellprüfung“.
Infocenter Pharmazie
Leiterin BA KlinPharm
- Telefon:089 92 62 - 86
- Telefax:089 92 62 - 909