Satzungsentwürfe mit der Möglichkeit zur Stellungnahme
Die Bayerische Landesapothekerkammer weist mindestens zwei Wochen vor der Beschlussfassung durch die satzungsgebende Versammlung auf ihrer Internetseite auf geplante Satzungsänderungen hin. Dies geschieht gemäß Art. 59 Absatz 1 i. V. m. Art. 2 Absatz 5 Heilberufe-Kammergesetz (HKaG) vor dem Erlass oder der Änderung von Satzungen und anderen Normen der Selbstverwaltung, die die Berufsausübung beschränken beziehungsweise beschränken können. In der Praxis betrifft dies insbesondere Änderungen sowie Neufassungen der Berufsordnung und der Weiterbildungsordnung. Dazu wird ein Entwurf der geplanten Regelung mit der Möglichkeit zur Stellungnahme veröffentlicht.
Im Moment gibt es keine zu veröffentlichenden Regelungen.
Leiterin Rechtsabteilung
- Telefon:089 92 62 - 21
- Telefax:089 92 62 - 22