Heilberufsausweis (HBA) / Institutionskarte (SMC-B) Zur Arbeit mit E-Medikationsplänen und E-Rezepten
Die Apotheke der Zukunft nimmt längst Gestalt an. Bereits bis zum 30. September 2020 mussten sich alle Apotheken an die digitale Datenautobahn im Gesundheitswesen anbinden: die Telematikinfrastruktur (TI). Damit Apotheken konkret mit elektronischen Medikationsplänen und verpflichtend zum 01. Januar 2022 dann auch elektronischen Rezepten arbeiten können, benötigen Sie zwei spezielle Identifizierungskarten, sowie ein Lesegerät für die Karten und einen Konnektor zur TI-Anbindung.
Der elektronische Heilsberufsausweis (HBA) ist die Grundvoraussetzung für die digitale Patientenbetreuung. Sie identifizieren sich mit Hilfe des Ausweises im TI-Netzwerk als Apothekerin und Apotheker. So erhalten sie Zugang zu bestimmten Anwendungen wie dem elektronischen Medikationsplan oder dem elektronischen Rezept. Alles Nähere hierzu erklären wir Ihnen in unseren Informationsmaterialien, insbesondere unseren FAQ, unserer Checkliste und dem Wegweiser durch unser Antragsportal, denn Sie können den HBA bei uns ausschließlich online beantragen.
Wenn Sie eine Apotheke als eigenständige Institution an das digitale Netz anschließen wollen, benötigen Sie eine sogenannte Institutionskarte: die SMC-B-Karte. SMC-B steht als Kürzel für Security Module Card-Betriebsstätten. Wie die HBA geben wir für öffentliche Apotheken in Bayern auch die SMC-B-Karten aus. Alles Nähere hierzu erklären wir Ihnen auch hierzu in unseren Informationsmaterialien, insbesondere unseren FAQ, unserer Checkliste und dem Wegweiser durch unser Antragsportal, denn Sie können die SMC-B ebenfalls bei uns ausschließlich online beantragen.
Konnektor und Kartenlesegerät erhalten Sie über Ihr Softwarehaus.
Die Bayerische Landesapothekerkammer (BLAK) ist für die Ausgabe von HBA (dient der Identifikation der Apothekerin oder des Apothekers im Rahmen der TI) Ihr richtiger und erster Ansprechpartner. Dies gilt gleichermaßen für die SMC-B für öffentliche Apotheken (eine Art Chip; dient der Identifikation der Apotheke im Rahmen der TI), die Sie ebenfalls von uns erhalten. Die SMC-B für die Krankenhausapotheke gibt es zentral von der Deutschen Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH (DKTIG).
Erst wenn Sie von uns einen Ausgabeberechtigungsnachweis - die so genannte Vorgangsnummer - erhalten (Schritt 1), können Sie die Kartenherstellung bei einem der von der Gematik hierfür zugelassenen Kartenhersteller in Auftrag geben (Schritt 2). Das Verfahren ist zwingend zweistufig aufgebaut, eine Direktbestellung beider Karten ohne Vorgangsnummer der BLAK ist nicht möglich. Die Ausgabeprozesse sind in Bayern im August 2020 gestartet. Konnektor (eine Art Router, der den Zugriff zur TI ermöglicht) und Kartenlesegerät erhalten Sie direkt über Ihr Softwarehaus.
Als erste Funktionalität ist der elektronische Medikationsplan (eMP) als Teil der elektronischen Patientenakte vorgesehen, die verpflichtend bis zum 01. Januar 2021 eingeführt wurde. Es reicht grundsätzlich aus, dass pro Apotheke eine SMC-B vorhanden ist.
Für diese erste Funktionalität brauchte zunächst nur Inhaberin und Inhaber der Betriebserlaubnis einen HBA. Denn beim eMP muss mit dem HBA nur die SMC-B frei geschaltet werden. Auch eine Bearbeitung des eMP durch die Apotheke erfolgt, ohne dass es eines HBA bedarf.
Elektronische Rezepte (eRezepte), für die künftig auch alle angestellten Apothekerinnen und Apotheker einen HBA benötigen, wird nun verpflichtend ab Januar 2022 geben. Nachdem Sie ab Antragstellung mindestens 4-6 Wochen reine Produktionszeit einrechnen müssen, der Antrag noch etwas an Vorarbeit erfordert und sich diese Produktionszeiten aufgrund des zu erwartenden Antragsvolumens in Richtung Jahresende ggf. noch verlängern, sollten Sie (ggf. nach betriebsinterner Klärung der Kostentragung) die Antragstellung nun angehen!
Aktuell existierende Projekte zu elektronischen Rezepten sind technisch anders aufgestellt, sodass hierfür kein HBA und keine SMC-B benötigt werden.