Anerkennung von Weiterbildungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
Sie haben im Ausland eine zusätzliche pharmazeutische Spezialisierung in einem Bereich oder eine Qualifikation als Fachapothekerin oder Fachapotheker erworben? Dann können Sie bei uns die Anerkennung dieser Fachbezeichnung beantragen. Rechtliche Grundlage hierfür ist § 16 unserer Weiterbildungsordnung (WBO). Anerkennungen können nur für die in § 2 der WBO genannten Gebiete, Schwerpunkte oder Bereiche erteilt werden. Für die Anerkennung Ihrer Fachbezeichnung benötigen Sie die Approbation als Apothekerin oder Apotheker. Sie müssen außerdem Mitglied der Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK) sein.
Weitere Informationen finden Sie im Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, das wir hier direkt verlinken.
Weiterbildungsordnung der BLAK
Informationsportal zu Anerkennung ausländischer Qualifikationen
Leiter Fachsprachenprüfung
Leiter Weiterbildung
Geschäftsführer WIPIG
- Telefon:089 92 62 - 36
- Telefax:089 92 62 - 902