Recht/Satzungen der BLAK Serviceleistungen und Berufsaufsicht
Die Ausübung des Apothekerberufs ist gesetzlich streng reguliert und detailliert geregelt, um einen hohen Gesundheits- und Verbraucherschutz zu gewährleisten. Wir bieten Ihnen Hilfestellung und Rechtssicherheit und stehen Ihnen bei Fragen rund um die Berufsausübung des Apothekers beratend zur Seite. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts sind wir allerdings zur Neutralität verpflichtet und können keinen Rechtsanwalt ersetzen.
Für Kammermitglieder bieten wir eine Reihe von Dienstleistungen an:
- Erstellung und Pflege diverser Merkblätter und Checklisten
- Beratung und Hilfestellung bei datenschutzrechtlichen Fragen
- Beratung zu Heimversorgung, Versandhandel, Zuweisungsproblematiken, Werbung und Wettbewerbsrecht
- Erstellung von Stellungnahmen zur Vorlage bei der gesetzlichen Rentenversicherung
- Beratung bei rechtlichen Fragen rund um den Apothekenbetrieb
- Vertretung der Kammer bei Beitragsstreitigkeiten vor dem Verwaltungsgericht und als Beigeladene vor dem Sozialgericht
Bitte beachten Sie:
Die BLAK ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts insbesondere im Bereich des Arbeits- und Tarifrechts in besonderem Maße zur Neutralität verpflichtet. Sowohl Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind unsere Mitglieder. Interessenskonflikte sind somit bei unserer Beratungstätigkeit vorprogrammiert. Auch bei allgemein zu haltenden Auskünften war in vielen, intensiven und oft zeitkritischen Gesprächen regelmäßig festzustellen, dass eine weitergehende individuelle Rechtsberatung erforderlich ist und auch erwartet wurde, die die BLAK jedoch nicht leisten kann und darf.
Die BLAK bietet daher – wie die anderen Landesapothekerkammern auch – nach einem Beschluss des Vorstandes künftig keine Hilfestellungen im Bereich Arbeits- und Tarifrecht mehr an. Dies betrifft sowohl die telefonischen und schriftlichen Auskünfte als auch die Merkblätter und Musterverträge.
Eine individuelle Beratung und Vertretung erhalten Sie
- bei Mitgliedschaft von den beiden Tarifparteien
- Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA), in Bayern Verband Bayerischer Apothekeninhaber e. V., angesiedelt beim Bayerischen Apothekerverband e. V.
- ADEXA – Die Apothekengewerkschaft
- von niedergelassenen Rechtsanwälten, insbesondere von Fachanwälten für Arbeitsrecht. Informieren Sie sich bitte vorab über eine in der Regel kostengünstige Erstberatung.
Der Freistaat Bayern hat uns die Berufsaufsicht als hoheitliche Aufgabe übertragen. Als Aufsichtsorgan erledigen wir folgende Aufgaben:
- Vollzug des Berufsrechts sowie Beratung bei berufsrechtlichen Fragestellungen
- Vertretung der Kammer bei Verfahren vor dem Berufsgericht
- Erstellung von Stellungnahmen sowie Erteilung von Auskünften an Ministerien, Behörden und Gerichte
Eine Übersicht über die relevantesten Materialien des Infocenters Pharmazie und der Rechtsabteilung finden Sie nach dem Login unter Downloads (ID 4430):
Nachfolgend finden Sie die Satzungen der BLAK, die Berufsordnung, die Allgemeinverfügung der BLAK sowie weitere für den Apothekenbetrieb relevante Vorschriften und Gesetze – zum Teil in Auszügen:
Über aktuelle Satzungsentwürfe informieren wir Sie auf einer eigenen Unterseite unserer Homepage. Dort haben Sie auch die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Bequem und einfach treten Sie über unser Anfrageformular mit uns in Kontakt:
Anfrage an die Rechtsabteilung
Bei pharmazeutisch-rechtlichen Fragen beispielsweise zu den Themen Betäubungsmittelrecht, Medizinprodukterecht und Einzelimporte von Arzneimitteln wenden Sie sich bitte an das Infocenter Pharmazie.
- Telefon:089 92 62 - 17
- Telefax:089 92 62 - 22
vormittags: Mo., Di., Mi., Do.
Empfang & Telefonzentrale
- Telefon:089 92 62 - 57
- Telefax:089 92 62 - 22
Rechtliche Prüfstelle Notdienst
Rezeptsammelstellen
- Telefon:089 92 62 - 85
- Telefax:089 92 62 - 22
vormittags: Di., Mi., Do., Fr.
Leiterin Rechtsabteilung
- Telefon:089 92 62 - 21
- Telefax:089 92 62 - 22
- Telefon:089 92 62 - 28
- Telefax:089 92 62 - 22
- Telefon:089 92 62 - 35
- Telefax:089 92 62 - 22