Mitgliedschaft anmelden bei der Bayerischen Apothekerkammer
Für die erstmalige Anmeldung müssen Sie bei uns eine Kopie Ihrer Approbationsurkunde oder Berufserlaubnis zusammen mit dem ausgefüllten Meldeformular vorlegen. Inhaber einer Apotheke müssen zudem eine Kopie ihrer Betriebserlaubnis beifügen. Jede Apothekerin und jeder Apotheker ist verpflichtet, sich mit dem Erhalt der Approbation oder Berufserlaubnis, Aufnahme einer Tätigkeit in Bayern – selbständig oder angestellt, Teilzeit oder Vollzeit, innerhalb oder außerhalb einer öffentlichen Apotheke – oder dem Zuzug nach Bayern selbst bei der BLAK zu melden. Ihr Mitgliedsbeitrag wird dann je nach gemeldeter Beschäftigung von der BLAK berechnet. Auch ohne Beschäftigung fällt ein Grundbeitrag an.