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Bayerische Ausbildungsapotheke mit Zertifikat der BLAK

Im Frühjahr 2022 gingen die ersten "Bayerischen Ausbildungsapotheken" mit einem Zertifikat der Bayerischen Landesapothekerkammer an den Start.

Seither können sich Apothekerinnen und Apotheker für die Ausbildung von Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) speziell qualifizieren, um klar definierte Kriterien an Qualität und Struktur im Praktischen Jahr zu erfüllen.

Die Idee hinter dem Konzept

Nahezu alle öffentlichen Apotheken im Freistaat leisten seit vielen Jahren hervorragende und engagierte Ausbildungsarbeit. Auf Seiten der Pharmazie-Studierenden wächst bei der Suche nach einem Praktikumsplatz gleichwohl der Wunsch nach einer Orientierung an festen Ausbildungsstandards. Die Delegiertenversammlung der BLAK beschloss vor diesem Hintergrund im November 2019, diesem Wunsch zu entsprechen. In der Folge erarbeitete die AG Ausbildungsapotheke dafür das Konzept.

In dessen Mittelpunkt stehen die Ansprüche der PhiP an eine bestmögliche Ausbildungsqualität. Je besser die Ausbildung in der Apotheke, umso größer die Freude am Beruf und die Bereitschaft, später in der öffentlichen Apotheke zu arbeiten. Die Vorgabe einheitlicher Standards und Schaffung von Mindestanforderungen soll die moderne Ausbildung von Pharmazeutinnen und Pharmazeuten auf höchstem Niveau sichern.

Eine Übersicht über die "Bayerischen Ausbildungsapotheken" finden Sie auf unserer Homepage über das Tool Apothekensuche. Dort einfach nach der entsprechenden Eigenschaft filtern. Außerdem haben wir alle bayerischen Apotheken mit Zertifikat als "Bayerische Ausbildungsapotheke" in einem Dokument zusammengestellt, das wir fortlaufend aktualisieren:

Apothekensuche

Liste der Bayerischen Ausbildungsapotheken

Zertifikatfortbildung: Voraussetzungen und Verpflichtungen

In "Bayerischen Ausbildungsapotheken" gibt es mindestens eine Apothekerin oder einen Apotheker, die oder der bei uns eine entsprechende Zertifikatfortbildung erfolgreich absolviert hat. Diese Fortbildung qualifiziert zur besonders geigneten Ansprechpartnerin oder zum besonders geeigneten Ansprechpartner für Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum. Bereits bei der Anmeldung zur Fortbildung müssen diese Apothekerinnen und Apotheker zwei Voraussetzungen erfüllen:

  • eine Wochenarbeitszeit von mindestens 20 Stunden in der Ausbildungsapotheke;
  • abgeschlossene Weiterbildung im Gebiet Allgemeinpharmazie oder Bereichsbezeichnung Geriatrische Pharmazie oder ein gültiges Fortbildungszertifikat der BLAK
    (für die Requalifizierung nach 3 Jahren wird weiter ein gültiges Fortbildungszertifikat gefordert).

Ferner gelten folgende Kriterien für die Ausbildungsapotheke selbst:

  • Die Apotheke stellt regelmäßig Rezepturen verschiedener Darreichungsformen her.
  • Die Apotheke nimmt an Rezeptur-Ringversuchen teil.
  • In der Apotheke sind wissenschaftliche Literatur und Ausbildungs-Standardwerke vorhanden.
  • Die Apotheke arbeitet mit einem Kundenkarten-System.
  • Für alle PhiP steht ein Internet-Arbeitsplatz zur Verfügung.

Sind alle dieser Voraussetzungen erfüllt, kann bei uns die Zertifikatfortbildung "Bayerische Ausbildungsapotheke" absolviert werden. Erfolgreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben damit für zunächst drei Jahre ihre Ausbildungsbefähigung im Rahmen des BLAK-Konzepts nachgewiesen. Apotheken, die Absolventinnen oder Absolventen der Fortbildung mit gültigem Zertifikat bei ausreichend langer Wochenarbeitszeit beschäftigen, dürfen die Bezeichnung "Bayerische Ausbildungsapotheke" führen, wenn sie gegenüber der BLAK eine entsprechende Selbstauskunft getätigt haben.

Weitere Verpflichtungen und Empfehlungen

In Bayerischen Ausbildungsapotheken verpflichten sich die ausbildendenen Apothekerinnen und Apotheker zusammen mit PhiP zu folgenden Punkten:

  • Es findet mindestens ein Fachgespräch pro Monat statt.
  • Die Ausbildung erfolgt in Anlehnung an den BAK-Leitfaden.
  • Der Zugang zu Fortbildungen wird ermöglicht.
  • Eine Evaluation (gemäß BPhD-Bogen o.ä.) wird durchgeführt.
  • Es finden regelmäßig Feedback-Gespräche statt.

Die BLAK empfiehlt außerdem die Umsetzung folgender Empfehlungen:

  • Der Ausbildungsvertrag bezieht sich auf eine tarifliche Vergütung und auf den BAK-Leitfaden.
  • PhiPs nehmen am „Einsteigerkurs in die Welt der Offizin“ teil.
  • Die Medikationsanalyse als Prozess wird umgesetzt.
  • Es werden AMK-Meldungen bearbeitet.
Ihre Ansprechpartner für die Bayerischen Ausbildungsapotheken
Sandra Hoppe
Apothekerausbildung
Fachsprachenprüfung
  • Telefon:
    089 92 62 - 15
  • Telefax:
    089 92 62 - 902

Di., Do., vormittags: Mi.

Dr. Helmut Schlager
Leiter Apothekerausbildung
Leiter Fachsprachenprüfung
Leiter Weiterbildung
Geschäftsführer WIPIG
  • Telefon:
    089 92 62 - 36
  • Telefax:
    089 92 62 - 902

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