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Fachsprachenprüfung Ablauf, Termine und Tipps zur Vorbereitung

Hierzulande leben immer mehr Apothekerinnen und Apotheker, für die Deutsch eine Fremdsprache ist. Sie müssen im Rahmen einer dreiteiligen Prüfung Fachsprachenkenntnisse nachweisen, wenn sie in Deutschland die vorübergehende Berufserlaubnis oder Approbation beantragen wollen. Die Fachsprachenprüfung erfolgt auf dem Sprachniveau C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Beachten Sie dazu auch den Absatz „Wichtige Hinweise zum Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse… “ weiter unten auf dieser Seite.

Ablauf der Fachsprachenprüfung

Sie müssen Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache in einem dreiteiligen Fachsprachentest nachweisen:

  • Erstens ein simuliertes Apotheker-Patienten-Gespräch; beinhaltet einen etwa 5-minütigen Monolog inkl. Stellungnahme zu einem berufsbezogenen Thema
  • zweitens das Anfertigen mindestens eines Schriftstückes, das in der pharmazeutischen Berufsausübung üblicherweise vorkommt;
  • drittens ein Gespräch mit einem Angehörigen derselben Berufsgruppe.

Für alle drei Prüfungsabschnitte ist jeweils eine Dauer von 20 Minuten anberaumt. Insgesamt dauert die Fachsprachenprüfung  90 Minuten.

Die Prüfungsgebühr beträgt 400 Euro. Sie wird nach Abschluss der Prüfung von derjenigen Bezirksregierung erhoben, die das Berufszulassungsverfahren durchführt. Die Fachsprachenprüfung darf beliebig oft wiederholt werden. Wer durchgefallen ist, muss sich bis zum nächsten Versuch allerdings mindestens zwei Monate gedulden. Die 400 Euro Prüfungsgebühr werden für jeden Versuch fällig.

Verfahrensordnung für die Sprachtests

Informationsblatt Fachsprachenprüfung Pharmazie

Prüfungstermine

Wir bieten in der Regel 3 bis 4 Termine pro Monat für die Fachsprachenprüfung an:

Übersicht über anstehende Prüfungstermine
OrtWochentagDatumAnmeldeschlussKursnummer
MünchenMontag20.01.202530.12.2024BYA258901
MünchenMittwoch22.01.202502.01.2025BYA258902
MünchenDonnerstag23.01.202502.01.2025BYA258903
MünchenMontag27.01.202507.01.2025BYA258904
MünchenMontag03.02.202513.01.2025BYA258905
MünchenMittwoch05.02.202515.01.2025BYA258906
MünchenDonnerstag06.02.202516.01.2025BYA258907
MünchenDonnerstag13.02.202523.01.2025BYA258908
MünchenMontag10.03.202517.02.2025BYA258909
MünchenDonnerstag13.03.202520.02.2025BYA258910
MünchenDonnerstag20.03.202527.02.2025BYA258911
MünchenDienstag01.04.202511.03.2025BYA258912
MünchenDonnerstag03.04.202513.03.2025BYA258913
MünchenDienstag08.04.202518.03.2025BYA258914
MünchenMittwoch09.04.202519.03.2025BYA258915
MünchenMontag05.05.202514.04.2025BYA258916
MünchenMontag12.05.202521.04.2025BYA258917
MünchenMittwoch14.05.202523.04.2025BYA258918
MünchenDonnerstag15.05.202524.04.2025BYA258919
MünchenMontag02.06.202512.05.2025BYA258920
MünchenDienstag03.06.202513.05.2025BYA258921
MünchenDonnerstag26.06.202505.06.2025BYA258922
MünchenDonnerstag03.07.202512.06.2025BYA258923
MünchenDienstag08.07.202517.06.2025BYA258924
MünchenMontag14.07.202523.06.2025BYA258925
MünchenDienstag15.07.202524.06.2025BYA258926
MünchenMontag04.08.202514.07.2025BYA258927
MünchenMittwoch06.08.202516.07.2025BYA258928
MünchenMittwoch27.08.202506.08.2025BYA258929
MünchenDonnerstag28.08.202507.08.2025BYA258930
MünchenMontag15.09.202525.08.2025BYA258931
MünchenMittwoch17.09.202527.08.2025BYA258932
MünchenDonnerstag25.09.202504.09.2025BYA258933
MünchenDienstag30.09.202509.09.2025BYA258934
MünchenDienstag07.10.202516.09.2025BYA258935
MünchenMittwoch15.10.202524.09.2025BYA258936
MünchenMontag20.10.202529.09.2025BYA258937
MünchenDonnerstag30.10.202509.10.2025BYA258938
MünchenMontag10.11.202520.10.2025BYA258939
MünchenDonnerstag13.11.202523.10.2025BYA258940
MünchenDienstag25.11.202504.11.2025BYA258941
MünchenMittwoch26.11.202505.11.2025BYA258942
MünchenMontag01.12.202510.11.2025BYA258943
MünchenDienstag02.12.202511.11.2025BYA258944
MünchenMittwoch10.12.202519.11.2025BYA258945
MünchenDienstag16.12.202525.11.2025BYA258946
Anmeldung

Die Regierung meldet sich bei uns, sobald sie Ihren Antrag auf Berufserlaubnis oder Approbation bearbeitet hat. Ist das geschehen, setzen wir uns bezüglich der Anmeldung mit Ihnen in Verbindung. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über Ihr persönliches Online-Konto, welches Sie einmalig bei der BLAK beantragen. Sofern Sie bereits ein eigenes Online-Konto bei uns besitzen, brauchen Sie keines mehr beantragen.

Login Online-Konto

Bewertungskriterien für die Fachsprachenprüfung

Bei der Beurteilung der Fachsprache wird besonders Wert auf berufsbezogene kommunikative Fähigkeiten gelegt. Apotheker müssen ein Gespräch souverän, strukturiert und klar führen können. Hierbei ist es wichtig, dass der Prüfungskandidat flexibel auf individuelle Gesprächssituationen reagieren und sich spontan ausdrücken kann. Dabei sind ein umfangreicher Wortschatz verbunden mit flüssigem Sprechen wichtige Voraussetzungen. Inhalte von Erzähltem bzw. Geschriebenem müssen erfasst und korrekt und umfassend mündlich sowie schriftlich wiedergegeben werden können.

Bei der Vorbereitung auf die Fachsprachenprüfung sollte beachtet werden, dass auswendig gelernte Fallbeispiele nicht ausreichen, um die Prüfung zu bestehen. In der Prüfung wird letztendlich beurteilt, ob der Prüfungskandidat dem Berufsalltag eines Apothekers mit all seinen individuellen und vielfältigen Aufgaben sprachlich gewachsen ist.

Vorbereitung und Hilfestellungen

Für die Fachsprachenprüfung müssen Sie Kenntnisse der deutschen Sprache auf C1-Niveau nachweisen. Damit Ihnen das auch gelingt, raten wir Ihnen zur Teilnahme an entsprechenden Deutschkursen. In der Fachsprachenprüfung erwarten die Prüfer, dass Sie sich klar und strukturiert zu komplexen Sachverhalten äußern können. Dieses Niveau ist in der Regel nicht innerhalb von wenigen Wochen zu erreichen. Deshalb gibt es in zahlreichen Städten Berufssprachkurse, die speziell für akademische Heilberufe konzipiert wurden. Diese lassen sich über eine entsprechende Stichwortsuche im Internet recherchieren. Hier werden allgemeine und besondere fachsprachliche Kompetenzen auf dem C1-Niveau vermittelt. Allerdings müssen sie selbst im Vorfeld mit dem Anbieter klären, ob auch der pharmazeutische Kontext behandelt wird.

Vorbereitungskurse gibt es beispielsweise in folgenden Städten:

München

Nürnberg

 

Eine gute Vorbereitung auf die Prüfung sind außerdem die Hospitation oder die Mitarbeit bei pharmazeutisch-kaufmännischen Tätigkeiten in einer öffentlichen Apotheke. Sie dürfen zwar laut der Apothekenbetriebsordnung ohne bestandene Fachsprachenprüfung keine pharmazeutischen Tätigkeiten ausüben. Aber Sie können sich trotzdem in einer Apotheke bewerben, um dort die hiesigen Abläufe kennenzulernen und Ihre Sprachkenntnisse zu verfeinern.

Eine weitere Hilfe bei der Prüfungsvorbereitung sind die ABDA-Leitfäden und die AMK-Berichtsbögen, die ebenfalls auf der ABDA-Website zu finden sind. Damit können Sie sich gezielt am Prüfungsablauf orientieren und simulierte Patientengespräche üben.

Zu den Leitfäden der ABDA

Zu den Berichtbögen der AMK

Spicken Sie darüber hinaus in unsere Rundfunk- und TV-Beiträge hinein. Auf unserer Website finden Sie aktuelle und ältere Radio-Beiträge mit O-Tönen sowie kurze Videos rund um das Thema Gesundheit. Hören und sehen Sie sich die Beiträge mehrfach an. Und üben Sie, indem Sie nachsprechen, was dort gesagt wird. Besuchen Sie zu Übungszwecken gerne auch unsere Facebook-Seite. Dort posten wir kurze Texte und teilen Clips - ebenfalls eine gute Gelegenheit zum Lesen, Hören und Nachsprechen.

Radio-Beiträge

TV-Beiträge

BLAK auf Facebook

Wir empfehlen weiterhin, im Vorfeld der Fachsprachenprüfung gezielt Fachliteratur zu lesen. Als Lektüre bieten sich die Pharmazeutische Zeitung oder die Deutsche Apotheker Zeitung an. Beim Lesen der Artikel in diesen Fachmedien eignen sie sich pharmazeutische Fachbegriffe an. Es kommt also nicht nur auf die Inhalte, sondern auch auf das fachspezifische Vokabular an. Die Pharmazeutische Zeitung bietet Ihnen zur Vorbereitung auf die Fachsprachenprüfung und zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung ein Frei-Abonnement von bis zu 15 Monaten an. Für das Frei-Abo muss eine Kopie des Antrages auf Berufserlaubnis beziehungsweise auf Approbation an die PZ gesendet werden. Fragen hierzu richten Sie bitte direkt an:

Frau Tena Fast
Fax: 06196 928 259
E-Mail: t.fast@avoxa.de

Schlagen Sie zudem Fachbegriffe in geeigneten Nachschlagewerken wie beispielsweise Hunnius oder Pharmazeutisches Wörterbuch nach. Darüber hinaus finden Sie auch in unserer Literaturliste für Pharmazeuten im Praktikum empfehlenswerte Werke und Links, die für den Einstieg in die Apothekenpraxis hilfreich sind.

Literaturliste für Pharmazeuten im Praktikum

Wer sein Deutsch verbessern will, profitiert in der Regel außerdem von der Lektüre deutschsprachiger Zeitungen und Zeitschriften. Und vom Ansehen von Nachrichtensendungen, Dokumentationen und Spielfilmen im deutschen Fernsehen.

Wichtige Hinweise zum Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse gemäß dem Eckpunkte-Papier der 87. Gesundheitsministerkonferenz der Länder aus dem Jahr 2014:

Die Erteilung der Approbation setzt u. a. voraus, dass Sie über die für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Die 87. Gesundheitsministerkonferenz 2014 hat sich in einem Eckpunkte-Papier darauf verständigt, welche Anforderungen an die Kenntnisse der deutschen Sprache zu stellen sind und wie diese Kenntnisse nachgewiesen werden können.

Danach gilt Folgendes:

  1. Die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse gelten als nachgewiesen bei Antragstellern, bei denen die Genehmigungsbehörde ohne Zweifel feststellt, dass Deutsch in Wort und Schrift fließend (z.B. als Muttersprache) beherrscht wird oder der Abschluss der pharmazeutischen Ausbildung (Ausbildungsnachweis) in deutscher Sprache erworben wurde.
  2. Der Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse gilt in der Regel als erbracht, wenn die oder der Antragstellende den Abschluss einer mindestens zehnjährigen allgemeinbildenden Schulbildung an einer deutschsprachigen Schule oder den Abschluss einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung in deutscher Sprache erworben hat.
  3. Sofern der Nachweis nicht nach 1. oder 2. als erbracht gilt, gelten die für die Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse durch Vorlage einer Bescheinigung über die erfolgreiche Absolvierung des Fachsprachentests bei der Bayerischen Landesapothekerkammer als nachgewiesen.
  4. Fachsprachtests, die bei der Bayerischen Landesapothekerkammer oder der zuständigen Stelle eines anderen Landes absolviert wurden, sowie Fachsprachtests von anderen Prüfungseinrichtungen werden als Nachweis anerkannt, sofern gewährleistet ist, dass die dortige Prüfung mit dem Fachsprachtest bei der Bayerischen Landesapothekerkammer gleichwertig ist. Ob diese Voraussetzung im Einzelfall vorliegt, ist bei Bedarf vorab mit der zuständigen Berufszulassungsstelle (Regierung von Oberbayern bzw. Regierung von Unterfranken) zu klären.
Ihre Ansprechpartner für die Fachsprachenprüfung
Sandra Hoppe
Apothekerausbildung
Fachsprachenprüfung
  • Telefon:
    089 92 62 - 15
  • Telefax:
    089 92 62 - 902

Di., Do., vormittags: Mi.

Dr. Helmut Schlager
Leiter Apothekerausbildung
Leiter Fachsprachenprüfung
Leiter Weiterbildung
Geschäftsführer WIPIG
  • Telefon:
    089 92 62 - 36
  • Telefax:
    089 92 62 - 902

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