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Rezeptsammelstellen Einrichtungen für abgelegene Orte

Wir können Ihnen auf Antrag die Erlaubnis zum Betrieb einer Rezeptsammelstelle erteilen. § 24 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) definiert den Begriff „Rezeptsammelstelle“ als „eine Einrichtung zum Sammeln von Verschreibungen“. Das Ziel der Einrichtung ist es, Bewohner aus abgelegenen Orten oder Ortsteilen möglichst schnell mit benötigten Arzneimitteln zu versorgen. Aktuell gibt es im Freistaat rund 140 Rezeptsammelstellen.

Der Ablauf

Die Patientin oder der Patient kann das Rezept in die Sammelkästen einwerfen. Apotheken aus dem umliegenden Gebiet leeren diese Kästen regelmäßig. Dies geschieht montags bis freitags zweimal täglich sowie samstags einmal täglich. Die Arzneimittel werden entweder per Botendienst der Apotheke nach Hause geliefert oder können in der Apotheke abgeholt werden.

Die Erlaubnis

Die Erlaubnis wird ausschließlich durch uns für maximal drei Jahre erteilt. Auch mehrere Apotheken können gemeinsam eine Rezeptsammelstelle betreiben. In diesem Fall verteilt sich die Genehmigungsdauer gleichmäßig auf die beteiligten Apotheken. Gemäß § 24 ApBetrO dürfen Rezeptsammelstellen nicht in Gewerbebetrieben wie etwa Einzelhandelsgeschäften, Gastwirtschaften, Supermärkten oder Banken unterhalten werden. Auch bei Angehörigen der Heilberufe können wir keine Rezeptsammelstellen erlauben.

Antrag Rezeptsammelstelle

Die Gebühren

Für die Erlaubnis zur Errichtung einer Rezeptsammelstelle fallen nach § 24 Abs. 1 ApBetrO folgende Gebühren an:

Gebührentabelle für Rezeptsammelstellen
Zahl der BeteiligtenKosten je Beteiligter
ein Beteiligter200 Euro
zwei Beteiligte100 Euro
drei Beteiligte90 Euro
vier oder fünf Beteiligte80 Euro
sechs oder sieben Beteiligte60 Euro
acht Beteiligte50 Euro
ab neun Beteiligten40 Euro

Bitte beachten Sie, dass wir Gebühren auch dann erheben, wenn der bereits gestellte Antrag vor Genehmigung zurückgezogen wird.

Kontakt mit der Abteilung Rezeptsammelstellen

Anfragen an die Abteilung Rezeptsammelstellen adressieren Sie bitte an diese E-Mail-Adresse: rezeptsammelstellen@blak.de. Die Ansprechpartnerin für Ihr Anliegen kann auf dieses Postfach ebenso zugreifen wie bei Abwesenheit die Kolleginnen.

Bitte planen Sie für die Bearbeitung Ihrer Anträge eine gewisse Bearbeitungszeit ein. Je nach Arbeitsanfall kann diese auch mehr als zwei Wochen in Anspruch nehmen. Um dennoch eine schnellstmögliche Bearbeitung zu gewährleisten, bitten wir Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.

Ihre Ansprechpartner für den Bereich Rezeptsammelstellen
Ivana Belic
Notdienst (Schwerpunkt)
Rezeptsammelstellen
  • Telefon:
    089 92 62 - 33
  • Telefax:
    089 92 62 - 904
Caroline Holzmann
Notdienst
Rezeptsammelstellen (Schwerpunkt)
  • Telefon:
    089 92 62 - 37
  • Telefax:
    089 92 62 - 904
Kathrin Kellinger
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Rechtliche Prüfstelle Notdienst
Rezeptsammelstellen
  • Telefon:
    089 92 62 - 85
  • Telefax:
    089 92 62 - 904

vormittags: Di., Mi., Do., Fr.

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