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Lieferengpassgesetz: Bundesregierung verpasst Chance für Verbraucherschutz

05.04.2023 16:13 Uhr

Mit dem am Mittwoch, 5. April, vom Bundeskabinett beschlossenen Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) wird eine große Chance verpasst, das Lieferengpassmanagement in den Apotheken ab dem Sommer abzusichern und zu verbessern. Die Beschlussvorlage von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach enthält weiterhin erhebliche inhaltliche Mängel, die Bundesrat und Bundestag nun im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens beheben müssen, damit Deutschlands Apothekerinnen und Apotheker den Verbraucherschutz von Millionen Patientinnen und Patienten auch künftig garantieren können.

Mit dem am Mittwoch, 5. April, vom Bundeskabinett beschlossenen Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) wird eine große Chance verpasst, das Lieferengpassmanagement in den Apotheken ab dem Sommer abzusichern und zu verbessern. Die Beschlussvorlage von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach enthält weiterhin erhebliche inhaltliche Mängel, die Bundesrat und Bundestag nun im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens beheben müssen, damit Deutschlands Apothekerinnen und Apotheker den Verbraucherschutz von Millionen Patientinnen und Patienten auch künftig garantieren können.

„Lieferengpässe bei Medikamenten werden leider auf absehbare Zeit nicht zu vermeiden sein und müssen deshalb in den Apotheken effizient gemanagt werden“, sagt Mathias Arnold, Vizepräsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: „Die Apotheken brauchen dazu Entscheidungsfreiheit und Handlungsspielraum, um beim Einlösen eines Rezeptes ein vorrätiges Ersatzmedikament abzugeben, statt den Patienten oder die Patientin zu vertrösten oder für ein neues Rezept zur Arztpraxis zurückzuschicken. Kurzum: Die Patientinnen und Patienten müssen schnell, unbürokratisch und sicher versorgt werden. Der Kabinettsentwurf zum Lieferengpassgesetz verpasst jedoch leider immer noch die Chance, die Arzneimittelversorgung langfristig abzusichern.“

Arnold weiter: „Die Bundesregierung löst die Lieferprobleme mit diesem Gesetz leider nicht. Nun muss der Bundestag nachbessern. Wir brauchen keine zwei Verfügbarkeitsanfragen beim Großhandel, wenn doch ein Alternativpräparat im Warenlager der Apotheke vorrätig ist. Als Engpass-Ausgleich für den Personal- und Zeitaufwand brauchen wir keinen zweistelligen Cent-Betrag, sondern einen zweistelligen Euro-Betrag. Wir brauchen Retaxationssicherheit, damit die Krankenkassen die Zahlung für den Arzneimittelpreis und das Apothekenhonorar nicht verweigern. Und wir brauchen die Möglichkeit, auch jederzeit Rezepturen und Defekturen selbst herzustellen, wenn kein industrielles Arzneimittel lieferbar ist. Klar ist in jedem Fall: Wir werden die Gesundheitspolitik in Berlin mit Protesten und Aktionen wachrütteln. Apotheken kaputtsparen? Mit uns nicht!“.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der ABDA:

Zur Pressemitteilung der ABDA

Mathias Arnold, Vizepräsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.
copyright: ABDA

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