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Sichere Arzneimitteltherapie im Ramadan – Apotheken in Bayern beraten

20.03.2023 09:57 Uhr

Auch während des Ramadans sollten Muslime nicht ohne Rücksprache auf die Einnahme ihrer wichtigen Medikamente verzichten. „Vor allem wer dauerhaft zu bestimmten Tageszeiten spezielle Medikamente einnehmen muss, kann in einem Beratungsgespräch mit den zuständigen Ärztinnen und Ärzten oder wohnortnahen Apothekerinnen und Apothekern eine individuelle Lösung finden“, sagt Apotheker Dr. Volker Schmitt, Pressesprecher der Apotheker in Bayern.

Auch während des Ramadans sollten Muslime nicht ohne Rücksprache auf die Einnahme ihrer wichtigen Medikamente verzichten. „Vor allem wer dauerhaft zu bestimmten Tageszeiten spezielle Medikamente einnehmen muss, kann in einem Beratungsgespräch mit den zuständigen Ärztinnen und Ärzten oder wohnortnahen Apothekerinnen und Apothekern eine individuelle Lösung finden“, sagt Apotheker Dr. Volker Schmitt, Pressesprecher der Apotheker in Bayern.

Oft kann man Risiken durch eine Anpassung der Dosis vermeiden. So ist es bei einigen Krankheiten möglich, die Medikamente ausnahmsweise nachts einzunehmen oder auf einen Arzneistoff auszuweichen, der seltener eingenommen werden muss.

Der Fastenmonat Ramadan beginnt für Muslime in diesem Jahr am 22. März und dauert bis zum 21. April. Kranke Muslime müssen nach den religiösen Vorschriften des Korans nicht fasten. Viele möchten dies aber trotzdem tun. „Die Apothekerinnen und Apotheker können durch Beratung und eine geeignete Arzneimittelauswahl dazu beitragen, dass das Fasten nicht zu einer Gefährdung des Gesundheitszustands führt“, so Apotheker Schmitt.

Diabetes: Regelmäßige Blutzuckerkontrolle wichtig

Vor allem Diabetikerinnen und Diabetiker sollten sich unbedingt beraten lassen, wie sie ihre Medikamenteneinnahme auf die geänderten Zeiten der Nahrungsaufnahme abstimmen. Dazu gehört, dass sie mehrmals täglich die Blutzuckerwerte kontrollieren und auf die Symptome einer Über- beziehungsweise Unterzuckerung achten. In Notfallsituationen erlaubt der Koran, das Fasten zu unterbrechen. Apotheker Schmitt rät deshalb: „Diabetiker sollten immer Traubenzucker bei sich haben, um Unterzuckerungen beheben zu können.“

Nicht alle Arzneiformen sind tabu

Die Verbote des Korans gelten nicht für alle Arzneiformen gleichermaßen: So sind Dosiersprays oder Pulverinhalatoren für Asthmatiker oder andere Lungenkrankheiten erlaubt und die Therapie kann fortgeführt werden. Augen- und Ohrentropfen, Cremes und Salben können ebenfalls unverändert angewendet werden, nicht aber Zäpfchen und Nasentropfen.

Muslime die zu bestimmten Tageszeiten Medikamente einnehmen müssen, sollten Rücksprache mit Arzt oder Apotheker halten. Foto: stock.adobe.com - Sonja Rachbauer

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