Ab sofort können Apothekerinhaberinnen und -inhaber Institutionskarten (SMC-B) für die Organisationseinheiten Krankenhausversorgung, Heimversorgung und Versandhandel mit jeweils eigenständiger Telematik-ID über unser Antragsportal beantragen.
Alle Informationen hierzu finden Sie nach dem Login im Mitgliederbereich unserer Homepage: www.blak.de ˃ Apothekenbetrieb und Recht ˃ Heilberufsausweis (HBA) / Institutionskarte (SMC-B) ˃ Selbstauskunft (SMC-B-Orga). An der beschriebenen Stelle gibt es auch einen Link zum Selbstauskunftsformular, mit dem der Prozess gestartet werden kann.
HBA: Pharmazieingenieure und Apothekerassistenten wenden sich bitte direkt an die Gematik
Pharmazieingenieure sowie Apothekerassistentinnen und -assistenten können mittlerweile einen elektronischen Heilberufsausweis (HBA) beantragen. Übergangsweise ist dies seit Ende Mai über die Gematik möglich. Ab Ende 2022 soll dann das elektronische Gesundheitsberuferegister in Münster dafür zuständig werden.
Für den Antrag, die Produktion und die Auslieferung der Karten steht ein Portal bei der Bundesdruckerei bereit. Alle Informationen zu diesem Thema finden Sie unter nachfolgendem Link. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die Gematik.
HBA für Apothekerinnen und Apotheker freischalten und aktivieren
Apothekerinnen und Apotheker müssen, um ihren Ausweis nutzen zu können, diesen noch freischalten und aktivieren. Nach Erhalt von HBA und PIN/PUK-Brief erfolgt dies auf dem Portal des ausgewählten Kartenherstellers (qVDA). Die Freischaltung dient als Empfangsbestätigung für Karte und PIN/PUK. Die Aktivierung ermöglicht die Nutzung. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig darum.
E-Rezept: Stufenweise deutschlandweiter Rollout ab 1. September 2022
Denn die Testphase des E-Rezepts wird seitens der Gematik zum 31. August 2022 abgeschlossen und der stufenweise deutschlandweite Rollout beginnt ab 1. September 2022. Dazu wurden die beiden Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe ausgewählt. Von der Gesamtzahl aller Verordnungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel müssen in beiden Gebieten jeweils 25 Prozent als E-Rezepte ausgestellt werden. Ebenfalls zum 1. September 2022 müssen alle Apotheken deutschlandweit, also auch in Bayern, E-Rezepte beliefern können. Bitte stellen Sie sich daher darauf ein, dass auch das E-Rezept-Aufkommen in Bayern schrittweise steigen wird.