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Neue Öffnungszeiten nach der Allgemeinverfügung vom 16. März 2020 Regelung gilt für den Zeitraum 17. März 2020 zunächst befristet bis 20. April 2020

| News, Apotheker und Team, Über die Kammer, Apothekenbetrieb und Recht

Ist die Apotheke nicht zum Notdienst eingeteilt, ergeben sich aus dem Ladenschlussgesetz sowie der Allgemeinverfügung der Bayerischen Landesapothekerkammer vom 16. März 2020 folgende Vorgaben zu den Öffnungszeiten:

Pflicht- beziehungsweise Mindestöffnungszeiten
montags, dienstags, donnerstags, freitags09:00 bis 12:00 Uhr
16:00 bis 18:00 Uhr
mittwochs09:00 bis 12:00 Uhr
samstagskeine Pflichtöffnungszeiten
Maximal mögliche Öffnungszeiten
montags bis samstags06:00 bis 22:00 Uhr
sonntags und feiertags12:00 bis 18:00 Uhr

Diese Öffnungszeiten gelten zunächst befristet in der Zeit 17. März 2020 bis 20. April 2020.

Die Notdienstanordnungen bleiben unverändert bestehen!

Eine gesonderte Einzelbefreiung für Mittwochnachmittage und Samstagvormittage ist im Zeitraum 17. März 2020 bis 20. April 2020 nicht erforderlich.

Sollten Sie Ihre Apotheke aufgrund der aktuellen Situation (insbesondere aufgrund einer behördlichen Quarantäne-Anordnung beziehungsweise wegen akuten Personalmangels) vorübergehend komplett schließen müssen (also auch die oben genannten Mindestöffnungszeiten nicht einhalten können), bitten wir um Mitteilung dieser Schließung (ab wann bis voraussichtlich wann) an die BLAK per Fax unter 089 - 92 62 66 oder Email an notdienst@blak.de.

Allgemeinverfügung Coronavirus

Ihre Ansprechpartner für den Bereich Aktuelles
Mia Isabel Hämäläinen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 61
  • Telefax:
    089 92 62 - 905
Marion Resch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 87
  • Telefax:
    089 92 62 - 905

vormittags: Mo., Di., Mi., Do.

Janet Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 47
  • Telefax:
    089 92 62 - 905

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