Ist die Apotheke nicht zum Notdienst eingeteilt, ergeben sich aus dem Ladenschlussgesetz sowie der Allgemeinverfügung der Bayerischen Landesapothekerkammer vom 16. März 2020 folgende Vorgaben zu den Öffnungszeiten:
Pflicht- beziehungsweise Mindestöffnungszeiten | |
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montags, dienstags, donnerstags, freitags | 09:00 bis 12:00 Uhr 16:00 bis 18:00 Uhr |
mittwochs | 09:00 bis 12:00 Uhr |
samstags | keine Pflichtöffnungszeiten |
Maximal mögliche Öffnungszeiten | |
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montags bis samstags | 06:00 bis 22:00 Uhr |
sonntags und feiertags | 12:00 bis 18:00 Uhr |
Diese Öffnungszeiten gelten zunächst befristet in der Zeit 17. März 2020 bis 20. April 2020.
Die Notdienstanordnungen bleiben unverändert bestehen!
Eine gesonderte Einzelbefreiung für Mittwochnachmittage und Samstagvormittage ist im Zeitraum 17. März 2020 bis 20. April 2020 nicht erforderlich.
Sollten Sie Ihre Apotheke aufgrund der aktuellen Situation (insbesondere aufgrund einer behördlichen Quarantäne-Anordnung beziehungsweise wegen akuten Personalmangels) vorübergehend komplett schließen müssen (also auch die oben genannten Mindestöffnungszeiten nicht einhalten können), bitten wir um Mitteilung dieser Schließung (ab wann bis voraussichtlich wann) an die BLAK per Fax unter 089 - 92 62 66 oder Email an notdienst@blak.de.