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2010 mussten Patienten 1,8 Mrd. Euro für Arzneimittel zuzahlen

10.02.2011 14:28 Uhr

Gesetzlich krankenversicherte Patienten mussten im Jahr 2010 rund 1,8 Mrd. Euro für ihre Arzneimittel auf Rezept zuzahlen. Das waren genau 71 Mio. Euro mehr als 2009. Dies berechnete der Deutsche Apothekerverband (DAV). In Deutschland sind alle Apotheken verpflichtet, die Zuzahlungen von den Patienten einzusammeln und an die Krankenkassen weiterzuleiten.

Krankenkassen kassieren immer mehr Geld von ihren Versicherten

Gesetzlich krankenversicherte Patienten mussten im Jahr 2010 rund 1,8 Mrd. Euro für ihre Arzneimittel auf Rezept zuzahlen. Das waren genau 71 Mio. Euro mehr als 2009. Dies berechnete der Deutsche Apothekerverband (DAV). In Deutschland sind alle Apotheken verpflichtet, die Zuzahlungen von den Patienten einzusammeln und an die Krankenkassen weiterzuleiten.

Seit mehreren Jahren geht der Trend der Zuzahlungen nach oben: 2007 waren es noch 1,626 Mrd. Euro, 2008 schon 1,674 Mrd. Euro. Von 2009 (1,696 Mrd. Euro) bis 2010 (1,767 Mrd. Euro) ist der Betrag erneut angestiegen. Einer der Gründe für die Steigerung im vorigen Jahr war eine Senkung vieler Festbeträge und Zuzahlungsbefreiungsgrenzen durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zum 1. September 2010.

Im Durchschnitt mussten die GKV-Versicherten 2,40 Euro pro Packung im Jahr 2010 zuzahlen. 2007, 2008 und 2009 waren es jeweils nur 2,30 Euro gewesen. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln muss jeder Patient 10 Prozent des Verkaufspreises zuzahlen. Mindestens sind es 5 Euro, höchstens 10 Euro. Der Zuzahlungsbetrag ist jedoch nie höher als die tatsächlichen Kosten des Präparats.

Grundsätzlich gibt es vier Gründe, warum keine gesetzliche Zuzahlung fällig sein kann:

  •     Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind immer befreit.
  •     Ist die Belastungsgrenze von 2 Prozent des Jahresbruttoeinkommens (1 Prozent bei chronisch kranken Patienten) erreicht, können Versicherte eine Befreiung beantragen.
  •     Liegt der Preis eines Arzneimittels um 30 Prozent niedriger als der Festbetrag, ist die Aufnahme in die Zuzahlungsbefreiungsliste durch die GKV möglich.
  •     Je nach Krankenkasse können Rabattarzneimittel zur Hälfte oder komplett für die jeweiligen Versicherten dieser Krankenkasse von der Zuzahlung befreit werden.

Eine Zuzahlungsbefreiungsliste und ein -rechner stehen unter www.aponet.de.

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