Der Gesamtvorstand der ABDA hat sich am heutigen Freitagvormittag mit den Reformplänen des Bundesgesundheitsministeriums beschäftigt. Das Gremium, in dem die Spitzen aller 34 Landesapothekerkammern und -verbände zusammenkommen, ist nach einer ersten, vorläufigen Analyse der Eckpunkte zu einer Apothekenreform gleichermaßen erschüttert und verärgert.
ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening erklärt dazu: „Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach versucht wieder eine Mogelpackung zu verkaufen. Nach außen präsentiert er die Pläne als Segen für kleine Landapotheken. Schaut man sich die Vorschläge genauer an, wird klar, dass unter dieser sogenannten Reform alle Apotheken leiden würden – sowohl die Land- als auch die Stadtapotheken. Die Apotheken brauchen eine sofort wirksame, wirtschaftliche Stärkung, sonst wird die wohnortnahe Versorgung im kommenden Jahr weiter ausdünnen. Unsere Patientinnen und Patienten würden schlechter versorgt werden, weil das Ministerium in seinen Eckpunkten Qualitätseinbußen und Honorarkürzungen in Apotheken vorsieht.“
Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes, warnte insbesondere vor den finanziellen Auswirkungen der Lauterbach’schen Pläne: „Bis auf eine vage Zusage in Sachen Notdienstpauschale enthält das BMG-Papier keinerlei sofortige Hilfen für die Apotheken. Diese sind aber zwingend notwendig, denn auch die Apotheken leiden unter der Inflation und gestiegenen Kosten. Herr Lauterbach hat Inflations- und Kostenausgleiche in fast allen anderen Bereichen des Gesundheitswesens vorgenommen. Nur die Apotheken sollen kein Recht darauf haben? Das Apothekenhonorar wurde seit 2013 nicht angepasst, zuletzt wurde es sogar gesenkt. Im gleichen Zeitraum sind die Inflation um 38 Prozent und unsere Kosten um 60 Prozent gestiegen. Alle vom BMG vorgeschlagenen Honorar-Maßnahmen sollen frühestens 2025, teilweise erst 2026 und 2027 greifen. Herr Lauterbach schiebt das Thema der chronischen Unterfinanzierung der Apotheken weiter an seine Nachfolger, nimmt sich somit weiterhin aus der Verantwortung und sieht dabei zu, wie die wohnortnahe Arzneimittelversorgung weiter ausdünnt. Und die vom Ministerium vorgeschlagenen Pläne zur Umverteilung des Apothekenhonorars sind entgegen den Ausführungen im Eckpunktepapier finanziell nicht neutral, sondern eine weitere Kürzung der Vergütung. Höherpreisige Arzneimittel lassen sich dann noch schwerer vorfinanzieren und werden daher von den Apotheken nicht mehr vorrätig gehalten – unabhängig vom Standort der Apotheke. Für Patientinnen und Patienten, die auf solche Arzneimittel und die entsprechende Beratung angewiesen sind, würde die Versorgung deutlich verschlechtert.“
Auch Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer, zeigt sich besorgt: „Herr Lauterbach will es ermöglichen, dass teilweise keine Apothekerin oder Apotheker in der Apotheke präsent sein muss. Es gibt keine andere Berufsgruppe, die die pharmazeutische Expertise der Apothekerinnen und Apotheker ersetzen kann. Hinzukommen Haftungsfragen, die entstehen, wenn bei Beratungen keine approbierte Fachkraft zur Verfügung steht. Und schließlich befürchten wir, dass Apotheken, die unter wirtschaftlichem Druck stehen, vielen angestellten Apothekerinnen und Apothekern kündigen, um Geld zu sparen. Das Ergebnis wäre eine deutliche Verschlechterung der Versorgung unserer Bevölkerung.“
Die ABDA hat eine erste, vorläufige Analyse der Eckpunkte aus dem Bundesgesundheitsministerium an alle Abgeordneten aus dem Gesundheitsausschuss des Bundestages gesendet. In den ersten Wochen des neuen Jahres sind zudem mehrere Gespräche mit den Abgeordneten geplant.
Weitere Informationen unter www.abda.de. Dort wird zeitnah auch die vorläufige Analyse verlinkt sein.