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Aktionstag: Apotheken in Bayern machen den Tag zur Nacht

27.02.2013 00:00 Uhr

Viele Apotheken in Bayern machen am Donnerstag, 28. Februar, den Nacht- und Notdienst für ihre Patienten und Kunden tagsüber erlebbar. Von 12 bis 13 Uhr werden sie schließen und die Patienten nur über die Notdienstklappe bedienen. Die Apotheken in Bayern nehmen damit am bundesweiten Aktionstag „Wir machen den Tag zur Nacht!“ teil. Ziel der Apotheker ist es, die Menschen auf die Bedeutung des Nacht- und Notdienstes aufmerksam zu machen. Die Bürger sollen erfahren, wie wichtig die schnelle Einführung einer Notdienstpauschale als Anerkennung für geleistete Notdienste und als strukturelle Stärkung der Apotheken ist.

Viele Apotheken in Bayern machen am Donnerstag, 28. Februar, den Nacht- und Notdienst für ihre Patienten und Kunden tagsüber erlebbar. Von 12 bis 13 Uhr werden sie schließen und die Patienten nur über die Notdienstklappe bedienen. Die Apotheken in Bayern nehmen damit am bundesweiten Aktionstag „Wir machen den Tag zur Nacht!“ teil.

Ziel der Apotheker ist es, die Menschen auf die Bedeutung des Nacht- und Notdienstes aufmerksam zu machen. Die Bürger sollen erfahren, wie wichtig die schnelle Einführung einer Notdienstpauschale als Anerkennung für geleistete Notdienste und als strukturelle Stärkung der Apotheken ist. Die Nacht- und Notdienste der Apotheken sind für viele Menschen ein wichtiger Service, auf den sie sich jederzeit verlassen können. Apotheken in ländlichen Gebieten, die besonders viele Notdienste leisten müssen, werden durch die Notdienstpauschale besonders gestärkt.

Beim bundesweiten Aktionstag „Wir machen den Tag zur Nacht!“ am Donnerstag, 28. Februar 2013, sind alle Apotheken aufgerufen, zwischen 12 und 13 Uhr ihren Service auf den so genannten „Klappendienst“ – wie im Nacht- und Notdienst – zu beschränken. Die Patienten sollen ganztags in und vor den Apotheken über die nächtlichen, sonn- und feiertäglichen Leistungen des Heilberufs informiert werden. Die 21.000 Apotheken in Deutschland leisten pro Jahr rund 500.000 Nacht- und Notdienste. Derzeit darf jede Apotheke 2,50 Euro pro Patient als Notdienstgebühr erheben; damit lässt sich jedoch das Gehalt des Notdienst leistenden Apothekers für 8 oder 12 Stunden nicht finanzieren.

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