Fortbildungsseminar der Regierung von Oberbayern zum Thema: »Behördliche Anforderungen an die Herstellung steriler Arzneimittel in Apotheken, Krankenhausapotheken und pharmazeutischen Betrieben« am 10.11.2011 in München
Zweck des Arzneimittelgesetzes (AMG) ist, im Interesse einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln, insbesondere für die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel zu sorgen. Neben dem Arzneimittelgesetz gelten für sterile Arzneimittel u. a. auch die Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung, der Leitfaden der Guten Herstellungspraxis und insbesondere der diesbezügliche Annex 1. In den sich fortlaufend ändernden bzw. fortentwickelnden rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen ist daher Fortbildung mit intensivem Erfahrungsaustausch der Fachkreise aus Industrie, Forschung und Behörde besonders wichtig.
Die Fortbildung der Regierung von Oberbayern thematisiert besonders die rechtlichen und fachlichen Aspekte, insbesondere auch die räumlichen Bedingungen zur Herstellung von sterilen Arzneimitteln in Apotheken, Krankenhausapotheken und pharmazeutischen Betrieben aus verschiedenen Blickwinkeln.