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Anforderungen an die Herstellung steriler Arzneimittel

14.09.2011 09:02 Uhr

Fortbildungs­seminar der Regierung von Oberbayern zum Thema: "Behördliche Anforderungen an die Herstellung steriler Arzneimittel in Apotheken, Kranken­haus­apotheken und pharmazeutischen Betrieben" am 10.11.2011 in München

Fortbildungs­seminar der Regierung von Oberbayern zum Thema: »Behördliche Anforderungen an die Herstellung steriler Arzneimittel in Apotheken, Krankenhausapotheken und pharmazeutischen Betrieben« am 10.11.2011 in München

Zweck des Arznei­mittel­gesetzes (AMG) ist, im Interesse einer ordnungs­gemäßen Arzneimittel­versorgung der Bevölkerung für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln, insbesondere für die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel zu sorgen. Neben dem Arzneimittel­gesetz gelten für sterile Arzneimittel u. a. auch die Arzneimittel- und Wirkstoff­herstellungs­verordnung, der Leitfaden der Guten Herstellungs­praxis und insbesondere der diesbezügliche Annex 1. In den sich fortlaufend ändernden bzw. fort­entwickelnden rechtlichen und fachlichen Rahmen­bedingungen ist daher Fortbildung mit intensivem Erfahrungs­austausch der Fachkreise aus Industrie, Forschung und Behörde besonders wichtig.

Die Fortbildung der Regierung von Oberbayern thematisiert besonders die rechtlichen und fachlichen Aspekte, insbesondere auch die räumlichen Bedingungen zur Herstellung von sterilen Arzneimitteln in Apotheken, Kranken­haus­apotheken und pharmazeutischen Betrieben aus verschiedenen Blickwinkeln.

Einladung Sterilherstellung.pdf (142,3 KiB)

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