Die Zahl der Apotheken in Bayern geht weiter zurück. Ende des ersten Quartals 2017 waren es noch knapp 3200 Apotheken im Freistaat, die die Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln versorgten. Dabei werden die vielfältigen, großenteils sogar gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben der Präsenzapotheken, wie beispielsweise Beratung über Arzneimittel, Nacht- und Notdienst oder patientenindividuelle Rezepturherstellung über den einheitlichen Apothekenabgabepreis mitfinanziert. Anlässlich des Bayerischen Apothekertages, der am Freitag in Würzburg beginnt, fordern die Bayerischen Apothekerinnen und Apotheker die Politik deshalb auf, das bewährte Preisbildungssystem für Arzneimittel zu sichern. Vor allem das EuGH-Urteil vom vergangenen Oktober, das ausländischen Versandapotheken erlaubt, Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente zu geben, höhlt die Eckpfeiler der Arzneimittelversorgung in Deutschland aus. „Noch haben wir eine flächendeckende Versorgung. Aber die Situation ist gerade für kleine oder ländliche Apotheken schon heute schwierig. Ein knallharter, destruktiver Preiswettbewerb mit ausländischen Versandhändlern bei verschreibungspflichtigen Medikamenten würde den Abwärtstrend beschleunigen. Deshalb ist es jetzt geboten, den Versandhandel auf rezeptfreie Arzneimittel zu begrenzen. Nur so kann sichergestellt werden, dass auch in Zukunft durch den Erhalt der wohnortnahen Apotheken für alle Bürgerinnen und Bürger der Zugang zu einer hochwertigen Arzneimittelversorgung garantiert ist“, sagt Thomas Benkert, Präsident der Bayerischen Landesapothekerkammer.
„Die wohnortnahen, inhabergeführten Apotheken sind eine der tragenden Säulen des Gesundheitswesens in Deutschland“, ergänzt Dr. Hans-Peter Hubmann, 1. Vorsitzender des Bayerischen Apothekerverbandes. „Wir werden uns daher sowohl auf Landes- wie auch auf Bundesebene weiterhin dafür einsetzen, dass der einheitliche Apothekenabgabepreis für verschreibungspflichtige Arzneimittel uneingeschränkt gewahrt bleibt.“
Beim Bayerischen Apothekertag diskutieren die Apotheker mit Gesundheitsexperten aller Bundestagsfraktionen über die Konsequenzen des EuGH-Urteils. Hubmann geht mit einer klaren Position in die Debatte mit der Politik: Wir brauchen die Beschränkung des Versandhandels auf nicht rezeptpflichtige Arzneimittel. Das sichert und stärkt das Apothekennetzwerk vor Ort, sichert den Verbraucherschutz und hilft damit den Patienten." Mit Blick auf die Bundestagswahl im Herbst betont Kammerpräsident Benkert seine Forderung, an der freiberuflichen Versorgungspraxis und der Weiterentwicklung des Honorarsystems festzuhalten: „Denn eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Versorgung erfordert Planungssicherheit“ so Benkert.