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BtM-Rezept – ab Januar 2015 dürfen nur noch die neuen Betäubungsmittelrezeptformulare zur Verschreibung von BtM verwendet werden

05.12.2014 08:24 Uhr

Die Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weist daraufhin, dass die alten Betäubungsmittelrezepte zum 31. Dezember 2014 ihre Gültigkeit verlieren. An diesem Stichtag noch auf die alten BtM-Rezeptformulare ausgestellte Verordnungen dürfen gemäß der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung zur Abgabe von Betäubungsmittel (§12 BtMVV) bis einschließlich 07. Januar 2015 durch die Apotheke beliefert werden.

Die Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weist daraufhin, dass die alten Betäubungsmittelrezepte zum 31. Dezember 2014 ihre Gültigkeit verlieren. An diesem Stichtag noch auf die alten BtM-Rezeptformulare ausgestellte Verordnungen dürfen gemäß der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung zur Abgabe von Betäubungsmittel (§12 BtMVV) bis einschließlich 07. Januar 2015 durch die Apotheke beliefert werden.

Für ärztliche Verordnungen dürfen ab 01. Januar 2015 ausschließlich die neuen Betäubungsmittelrezeptformulare verwendet werden, welche bereits seit März 2013 durch die Bundesopiumstelle ausgegeben werden. Diese tragen eine deutlich sichtbare, fortlaufende, 9-stellige Rezeptnummer und wurden weitestgehend dem aktuellen Muster 16 (Kassenrezeptformular) angepasst.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesopiumstelle (BOPST) im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) www.bfarm.de > Bundesopiumstelle > Betäubungsmittel > Das neue Betäubungsmittelrezept

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