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Entwurf zum Apothekenreformgesetz: Leistungskürzung statt Versorgungssicherung

12.06.2024 19:17 Uhr

Zum heutigen Bericht in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) über den lange erwarteten Referentenentwurf für ein „Gesetz für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform“ aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erklärt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: „Der heute über die FAZ veröffentlichte Referentenentwurf des BMG für eine sogenannte Apothekenreform bedroht die Arzneimittelversorgung der Menschen und ist keine Weiterentwicklung der apothekerlichen Tätigkeit in den Apotheken vor Ort, sondern kommt einem Trojanischen Pferd gleich. Das ist kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt in der Versorgung der Patientinnen und Patienten.“

Zum heutigen Bericht in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) über den lange erwarteten Referentenentwurf für ein „Gesetz für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform“ aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erklärt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: „Der heute über die FAZ veröffentlichte Referentenentwurf des BMG für eine sogenannte Apothekenreform bedroht die Arzneimittelversorgung der Menschen und ist keine Weiterentwicklung der apothekerlichen Tätigkeit in den Apotheken vor Ort, sondern kommt einem Trojanischen Pferd gleich. Das ist kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt in der Versorgung der Patientinnen und Patienten.“

Laut dem Entwurf sollen Apotheken auch ohne Apotheker oder Apothekerin die Abgabe von Medikamenten vornehmen dürfen. Die Bedürfnisse der Menschen werden damit ignoriert. Overwiening: „Das ist ein schwerer Tabubruch! Einrichtungen ohne Apothekerinnen oder Apotheker sind keine Apotheken. Da hilft es auch nicht, wenn ein Apotheker oder eine Apothekerin für ein paar Stunden pro Woche vorbeischaut. Solche Abgabestellen auf niedrigstem Niveau sehen wir mit großer Besorgnis. Minister Lauterbach hatte versprochen, keine Leistungskürzungen vorzunehmen, aber genau das macht er hier. Mit dieser Idee wird die Versorgung bagatellisiert und abgewertet – und mit nicht verantwortbaren Risiken für die Patientinnen und Patienten belastet.“ Overwiening weiter: „Die Honorierung wird zwar umstrukturiert, aber es kommt kaum weiteres Geld in das bereits seit Jahren unterfinanzierte System der Arzneimittelversorgung über die Apotheken vor Ort. Hier fehlt es an jeglicher schnellen Unterstützung.“

In dieser Form ist die Reform schädlich und eine verpasste Chance. ABDA-Präsidentin Overwiening: „Das System der Apotheken vor Ort sichert die wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Menschen in Deutschland. Trotz einer betriebswirtschaftlich unzureichenden Honorierung schaffen es die Apothekerinnen und Apotheker, selbst bei den Lieferengpässen immer noch eine unentbehrliche Säule für die Gesundheitsversorgung der Menschen zu sein. Auf eine bessere Honorierung, mehr Entscheidungskompetenzen, weniger Bürokratie und eine digitale Weiterentwicklung der apothekerlichen Aufgaben warten die Apothekerinnen und Apotheker dagegen schon lange. Die Apothekerschaft unterstützt deshalb jede politische Bemühung, die Arzneimittelversorgung für die Menschen zukunftsfähig zu machen.“ Mit der Hochrechnung des BMG, dass Apotheken durch zu erwartende Kündigungen nennenswerte Einsparungen erzielen könnten, kann sich die Apothekerschaft nicht anfreunden. „Gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Apotheken ist das mehr als verantwortungslos“, kritisiert Overwiening.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der ABDA.

ABDA-Pressemitteilung

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