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Fehler beim Inhalieren erkennen und vermeiden dank Dienstleistung der Apotheken

12.09.2024 17:09 Uhr

Vier von fünf Patientinnen und Patienten inhalieren ihre Arzneimittel gegen Atemwegserkrankungen nicht richtig. Deshalb könnten sie von einer pharmazeutischen Dienstleistung in der Apotheke profitieren. Das zeigt eine wissenschaftliche Erhebung mit 258 Patientinnen und Patienten in zwölf Apotheken.

Vier von fünf Patientinnen und Patienten inhalieren ihre Arzneimittel gegen Atemwegserkrankungen nicht richtig. Deshalb könnten sie von einer pharmazeutischen Dienstleistung in der Apotheke profitieren. Das zeigt eine wissenschaftliche Erhebung mit 258 Patientinnen und Patienten in zwölf Apotheken.

„Arzneimittel zu inhalieren ist für die meisten Patientinnen und Patienten eine Herausforderung. Unsere pharmazeutische Dienstleistung dazu wird von 81 Prozent der Betroffenen als sehr und von weiteren 19 Prozent als eher hilfreich bewertet. Das ist ein eindeutiges Votum“, sagte Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Unsere Erhebung belegt: Die Apothekenteams verbessern nachhaltig die Arzneimitteltherapie. Wenn Arzneimittel nicht richtig angewendet werden, können sie auch nicht wirken – verursachen aber dennoch Kosten.“

In der Erhebung wurden die Patientinnen und Patienten gebeten, eine Inhalation vorzuführen. Dabei machten 83 Prozent Fehler. Durchschnittlich wurden drei Fehler pro Inhalation vom Apothekenteam dokumentiert. Bei Kindern bis zehn Jahren waren es sogar sieben. Patientinnen und Patienten, die ihre eigenen Anwendungskenntnisse als gut bis sehr gut einschätzten, unterliefen ähnlich viele Fehler. Die Art der Anwendungsprobleme war bei Erst- und Folgeverordnungen vergleichbar.

Bei der pharmazeutischen Dienstleistung „Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik“ profitieren Patientinnen und Patienten von einer Schulung zur Inhalationstechnik in der Apotheke. Anspruchsberechtigt sind Versicherte ab sechs Jahren nach Neuverordnung und bei Wechsel der Inhalationshilfe oder wenn sie in den letzten 12 Monaten keine praktische Einweisung in ihr Inhalationsgerät erhalten haben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der ABDA.

ABDA-Pressemitteilung

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