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Gesamtvorstand der ABDA fordert Absenkung des Kassenabschlags und Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung

15.02.2024 17:53 Uhr

Der Gesamtvorstand der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände fordert eine sofortige, drastische Absenkung des Kassenabschlags und eine schnelle Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV), damit die sogenannten Skonti im Verhältnis zwischen Apotheke und Großhandel erlaubt bleiben. In seinen Beratungen zur Rettung der Apotheken nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs zur Begrenzung von Skonti hat sich der Gesamtvorstand der ABDA auf diese beiden Forderungen geeinigt.

Der Gesamtvorstand der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände fordert eine sofortige, drastische Absenkung des Kassenabschlags und eine schnelle Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV), damit die sogenannten Skonti im Verhältnis zwischen Apotheke und Großhandel erlaubt bleiben. In seinen Beratungen zur Rettung der Apotheken nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs zur Begrenzung von Skonti hat sich der Gesamtvorstand der ABDA auf diese beiden Forderungen geeinigt.

Die Vertreterinnen und Vertreter der 17 Landesapothekerkammern und 17 Landesapothekerverbände sprachen sich heute einmütig auf ihrer Sitzung in Berlin dafür aus, diese unmissverständliche Forderung in den nächsten Tagen und Wochen an die Politik in Berlin – insbesondere die Ampel-Koalition – zu richten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am 8. Februar 2024 entschieden, dass pharmazeutische Großhandlungen den Apotheken nicht mehr als 3,15 Prozent Rabatt inklusive Skonto geben dürfen.

Derzeit müssen die Apotheken den Krankenkassen pro rezeptpflichtigem Arzneimittel einen Apothekenabschlag in Höhe von 2,00 Euro gewähren. Der Gesetzgeber hatte diesen Rabatt für Apotheken aus Spargründen zuletzt sogar um 23 Cent erhöht. Ab Anfang 2025 fällt dieses gesetzlich definierte „Sonderopfer“ zwar wieder auf 1,77 Euro zurück, aber selbst von diesem „Normalniveau“ brauchen die Apotheken eine drastische Absenkung als Sofortmaßnahme.

Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), äußerte sich am Rande der Sitzung wie folgt: „Uns liegen die Urteilsgründe des BGH noch nicht vor. Deswegen können wir die genauen Auswirkungen auf die einzelne Apotheke nicht abschätzen. Aber möglich ist, dass nach dem Urteil die Großhändler nur noch maximal 3,15 Prozent Nachlass gewähren dürfen. Es ist ohnehin absurd, dass wir unsere wirtschaftliche Existenz an die Gewährung von Skonti und Rabatten knüpfen. Denn das weist ja deutlich daraufhin, dass das von der Bundesregierung festgeschriebene Honorar einfach nicht reicht, um die Apotheken am Leben zu erhalten. Wir haben deswegen bereits Gespräche mit dem Bundesministerium für Gesundheit initiiert, in denen wir uns genau für diese Forderungen starkmachen. Minister Lauterbach muss endlich verstehen, dass die Apotheken unter den derzeitigen Bedingungen nicht weiter existieren können. Im vorigen Jahr ist die Apothekenzahl um 500 Betriebsstätten gesunken – das sind so viele Apotheken wie im Freistaat Thüringen! Wir brauchen eine Stabilisierung der Apotheken: Sofort!“.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der ABDA.

ABDA-Pressemitteilung

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