Tipps bei sogenannten Bagatellverletzungen
Endlich ist es warm und die Menschen in Bayern zieht es wieder in die Natur zum Fahrrad fahren, Inline skaten oder Fußball spielen. Doch in den Sommermonaten steigt auch die Zahl der „kleinen Verletzungen“, wie beispielweise Schürfwunden, Prellungen oder Platz- und Kratzwunden. Um Infektionen oder Narbenbildung zu vermeiden, gibt Dr. Volker Schmitt, Sprecher der Apotheker in Bayern, einige wichtige Tipps, wie diese „Bagatellverletzungen“ richtig behandelt werden.
Hygiene ist wichtig
Schmitt: Eine wichtige Voraussetzung bei jeder Art von Verletzung ist die Hygiene. Nur unter möglichst keimfreien Bedingungen haben Bakterien und andere Krankheitserreger keine Chance, durch die Wunde in den Körper zu gelangen und für Entzündungen zu sorgen.
Pflaster nicht immer notwendig
Schmitt: Bei kleineren Blessuren braucht man meist überhaupt kein Pflaster, da sie in der Regel so schnell zuheilen, dass keine Abdeckung nötig ist. Verletzungen, die an besonders herausragenden Stellen auftreten, oder bei denen die Wunde schnell wieder aufgehen kann, sollten aber schon mit einem Pflaster geschützt werden.
Wunden immer zuerst reinigen
Schmitt: Erster Schritt: Die Wunde zuerst mit Wasser reinigen. Dabei immer von der Wunde wegwischen. Anschließend desinfizieren. Zweiter Schritt: Die Wunde mit einem Wundheilgel versorgen. Dritter Schritt: Bei Bedarf die Wunde mit einem Pflaster abdecken.
Prellungen kühlen
Schmitt: Prellungen und blaue Flecken sind normalerweise keine offenen Verletzungen, so dass hier keine Desinfektion nötig ist. Hier ist es aber wichtig, dass die Verletzung schnell gekühlt wird. Die Kühlelemente dürfen dabei aber nicht direkt auf die Haut gelegt werden, da es sonst leicht zu Erfrierungen kommen kann. Besser: in ein Tuch einwickeln.
Bei größeren Verletzungen oder fehlendem Tetanusschutz zum Arzt
Schmitt: Generell gehören großflächige Verletzungen, tiefe und stark blutende Wunden sowie starke Prellungen und große Blutergüsse in ärztliche Behandlung. Deshalb sollten Sie einen Arzt rufen bei
- starken Schmerzen, oder vermindertem Gefühl in Armen oder Beinen,
- eingeschränkter Beweglichkeit,
- Verletzung am Kopf, Bissverletzungen oder schweren Verbrennungen,
- fehlendem Tetanusschutz.
Apotheker kontrollieren Impfschutz
Schmitt: Eine Tetanusimpfung kann lebensrettend sein, deshalb sollten alle Kinder gegen Tetanus geimpft sein. Wenn sich Eltern nicht sicher sind, ob ein ausreichender Impfschutz vorliegt, können Sie gerne mit dem Impfausweis in die Apotheke kommen und dort den Impfstatus überprüfen lassen.