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Kritik an "CardLink-Verfahren"

25.03.2024 11:09 Uhr

Im Alleingang hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in der vergangenen Woche in der Gesellschafterversammlung der gematik das sogenannte "CardLink-Verfahren" durchgesetzt. "CardLink" ist ein neuer Einlöseweg für das E-Rezept, bei dem die Patientinnen und Patienten die Smartphone-Apps von Drittanbietern nutzen können, um ihre E-Rezepte einzulösen. Das gefährde die Arzneimittelversorgung der Patientinnen und Patienten, meint ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening.

Im Alleingang hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in der vergangenen Woche in der Gesellschafterversammlung der gematik das sogenannte "CardLink-Verfahren" durchgesetzt. "CardLink" ist ein neuer Einlöseweg für das E-Rezept, bei dem die Patientinnen und Patienten die Smartphone-Apps von Drittanbietern nutzen können, um ihre E-Rezepte einzulösen. Das gefährde die Arzneimittelversorgung der Patientinnen und Patienten, meint ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening.

Schließlich waren zum Zeitpunkt des BMG-Beschlusses noch mehr als 20 sicherheitsrelevante technische Probleme beim "CardLink-Verfahren" nicht geklärt. In einem Brief an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundestages findet die ABDA-Präsidentin jetzt deutliche Worte.

"Bei allen bislang zur Verfügung stehenden E-Rezept-Einlösewegen (Token Ausdruck, Stecken der eGK so-wie über die Apps der gematik und der Krankenkassen) mussten strengste Sicherheitsanforderungen erfüllt werden, bevor sie für den Versorgungsalltag zugelassen wurden", schreibt Overwiening. Beim "CardLink-Verfahren" hätten in den vergangenen Monaten alle Gesellschafter der gematik – bis auf das Bundesgesundheitsministerium (BMG) – wiederholt auf erhebliche Sicherheitsbedenken hingewiesen. Die ABDA-Präsidentin: "Die Meinung aller Expertinnen und Experten war klar: Ohne Zulassungsprüfung der erforderlichen Apps gefährdet das 'CardLink-Verfahren'“ die Datensicherheit erheblich, gefährdet das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in das E-Rezept und macht die Arzneimittelversorgung angreifbar, beliebig und somit unsicher." Das BMG habe das Verfahren gegen alle anderen Gesellschafter der gematik im Alleingang durchgesetzt.

Direkt an die bzw. den Adressaten gewandt, meint Overwiening: "Als Gesundheitsexperte im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages wissen Sie, wie angespannt die allgemeine Lage rund um die E-Rezept-Einführung ist: Die Apotheken sind seit September 2022 technisch bereit für das neue Verordnungssystem. Seit Jahresbeginn nutzen nun auch die Arztpraxen flächendeckend das E-Rezept. Damit scheint das System überlastet, denn seitdem kommt es immer wieder zu technischen Ausfällen des Systems." Entgegen der Darstellung des BMG sei das E-Rezept Verfahren alles andere als stabil. In dieser fragilen Einführungsphase einen neuen, vierten E-Rezept-Einlöseweg einzuführen, der noch dazu die ungeprüften Smartphone-Apps von Drittanbietern einen direkten Zugang zur Telematikinfrastruktur gewähre, sei fahrlässig. Schließlich werde den Inhabern dieser Apps somit erlaubt, medizinische Daten (gem. § 311 SGB V) ohne Anforderungen und Zulassung zu transportieren, so Overwiening.

Die ABDA-Präsidentin geht auch auf die wirtschaftliche Lage der Apotheken, die Apothekenschließungen und die Apothekendichte ein. "Die Bundesregierung weigert sich nach wie vor, diese schwierige Lage anzuerkennen und die Apotheken vor Ort aufrichtig und nachhaltig zu stabilisieren. Stattdessen eröffnet sie den großen internationalen Versandhandelskonzernen, ohne dass diese Pflichten im Versorgungsprozess tragen, einen vereinfachten Zugang zum 'Markt' der verschreibungspflichtigen Arzneimittel", stellt sie klar. Overwiening beendet den Brief mit einem Appell an die Abgeordneten: "Bitte nutzen Sie Ihre gesetzgeberischen Möglichkeiten: Verhindern Sie den unkontrollierten schnellen Marktzugang solcher unsicheren Smartphone-Apps und bitte stärken Sie die Apotheken vor Ort!"

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