Auf Bundes- und Landesebene sind zuletzt viele pandemiebedingte Regeln weggefallen. Entsprechend dieser Entwicklung und aufgrund des zu erwartenden Verlaufs der SARS-CoV-2-Pandemie mit zunehmend weniger Neuinfektionen ist auch bei den Öffnungszeiten der Apotheken in Bayern nun ein vorsichtiger Weg zurück zur Normalität geboten.
Daher wird die aktuell noch bis 31. Mai 2022 geltende Allgemeinverfügung nicht weiter verlängert. Eine Regelung, die sich bereits 2020 bewährt hat, wird wiedereingeführt. Nachmittags ist verpflichtend erst ab 15:00 Uhr zu öffnen. Ab dem 1. Juni 2022 gelten folgende Pflicht- beziehungsweise Mindestöffnungszeiten.
Pflicht- beziehungsweise Mindestöffnungszeiten | |
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montags, dienstags, mittwochs, donnerstags, freitags | 09:00 bis 12:00 Uhr 15:00 bis 18:00 Uhr |
samstags | 09:00 bis 12:00 Uhr |
Faschingsdienstag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
24.12. und 31.12., wenn diese Tage auf einen Werktag fallen | 09:00 bis 12:00 Uhr |
Maximal mögliche Öffnungszeiten | |
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montags bis samstags | 06:00 bis 20:00 Uhr |
24.12., wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt | 06:00 bis 14:00 Uhr |
Die Notdienstanordnungen bleiben unverändert bestehen!
Für diejenigen, die Ihre Apotheke an Mittwochnachmittagen und Samstagvormittagen auch künftig geschlossen halten möchten, ist dies ebenso weiterhin möglich. Bereits hierfür erteilte Befreiungen bleiben weiterhin gültig.
Wenn Sie noch keine Befreiung haben sollten, brauchen Sie hierfür nun allerdings eine Befreiung der Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK). Diese muss einmalig formlos – auch per Fax oder E-Mail – bei der BLAK beantragt werden und gilt solange Sie Inhaberin oder Inhaber der Betriebserlaubnis für diese Apotheke sind. Sie können dann jederzeit von dieser Erlaubnis Gebrauch machen, müssen dies aber nicht. Gerne können Sie auch das entsprechende Formular benutzen, das Sie auf unserer Homepage finden. Aktuell fällt für eine entsprechende Befreiung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100 Euro an.
Wegen der Vielzahl aktueller Anträge kann es derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten als üblich kommen.
Allgemeinverfügung Coronavirus vom 12.01.2022
Allgemeinverfügung Coronavirus vom 25.04.2022
Antrag Mittwochnachmittagsbefreiung