Das Apothekenreformgesetz wurde entgegen der Ankündigung am 21. August 2024 nicht im Kabinett der Bundesregierung beraten.
Dazu Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: "Die Apothekerschaft lehnt den Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum Apothekenreformgesetz in der derzeitigen Fassung mit großer Vehemenz ab. Wir gehen davon aus, dass im Kabinett unsere Argumente zum Strukturerhalt und zur Honorarverbesserung Wirkung zeigen. Offensichtlich gibt es innerhalb der Bundesregierung noch weiteren Beratungsbedarf. Das ist ein gutes Zeichen. Wir werden nicht müde werden, für Apotheken mit ständiger Präsenz einer Apothekerin oder eines Apothekers zu kämpfen. Apotheke ohne Apothekerin oder Apotheker ist keine Apotheke, sondern gefährdet die Patientensicherheit."
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