CookieEinstellungen

Apothekenreformgesetz weiterhin offen Innerhalb der Bundesregierung gibt es scheinbar weiteren Beratungsbedarf

| News, Gesundheitspolitik, Politik

Das Apothekenreformgesetz wurde entgegen der Ankündigung am 21. August 2024 nicht im Kabinett der Bundesregierung beraten.

Dazu Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: "Die Apothekerschaft lehnt den Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum Apothekenreformgesetz in der derzeitigen Fassung mit großer Vehemenz ab. Wir gehen davon aus, dass im Kabinett unsere Argumente zum Strukturerhalt und zur Honorarverbesserung Wirkung zeigen. Offensichtlich gibt es innerhalb der Bundesregierung noch weiteren Beratungsbedarf. Das ist ein gutes Zeichen. Wir werden nicht müde werden, für Apotheken mit ständiger Präsenz einer Apothekerin oder eines Apothekers zu kämpfen. Apotheke ohne Apothekerin oder Apotheker ist keine Apotheke, sondern gefährdet die Patientensicherheit."

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der ABDA:

ABDA-Newsroom

Ihre Ansprechpartner für den Bereich Aktuelles
Mia Isabel Hämäläinen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 61
  • Telefax:
    089 92 62 - 905
Marion Resch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 87
  • Telefax:
    089 92 62 - 905

vormittags: Mo., Di., Mi., Do.

Janet Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 47
  • Telefax:
    089 92 62 - 905

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Die Informationen zu Ihrem Nutzerverhalten gehen an unsere Partner zum Zwecke der Nutzung für Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die sie unabhängig von unserer Website von Ihnen erhalten oder gesammelt haben. Um diese Cookies zu nutzen, benötigen wir Ihre Einwilligung welche Sie uns mit Klick auf „Alle Cookies akzeptieren“ erteilen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO) jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.

Hinweis auf Datenverarbeitung in den USA durch Videodienst Vimeo: Wenn Sie auf "Alle Cookies akzeptieren“ klicken, willigen Sie zudem ein, dass ihre Daten i.S.v. Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO in den USA verarbeitet werden dürfen. Die USA gelten nach derzeitiger Rechtslage als Land mit unzureichendem Datenschutzniveau. Es besteht das Risiko, dass Ihre Daten durch US-Behörden, zu Kontroll- und zu Überwachungszwecken, verarbeitet werden. Derzeit gibt es keine Rechtsmittel gegen diese Praxis vorzugehen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.