Apotheken verteilen frühestens ab dem 15. Dezember an Risikopatienten jeweils drei kostenlose Schutzmasken. Die Patienten haben bis zum 6. Januar Zeit, sich die FFP2-Masken abzuholen. Allerdings muss die entsprechende Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums erst noch in Kraft gesetzt sein.
„Logistisch ist es eine Herkulesaufgabe, 27 Millionen Patienten noch bis Jahresende mit jeweils drei FFP2-Masken zu versorgen. Wir Apotheker geben unser Bestes und appellieren an unsere Patienten, etwas Geduld zu haben und nicht alle am ersten Tag die Apotheken zu stürmen. Ich rufe außerdem jeden Patienten dazu auf, seine Stammapotheke aufzusuchen“, sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Die Apotheken können nur die Masken verteilen, die sie auf dem Markt beschaffen konnten. Das geht nicht alles an einem Tag.“ Risikopatienten sind Menschen ab 60 Jahren und Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen.
Ab Januar sollen berechtigte Patienten in einer zweiten Phase mit weiteren Masken versorgt werden. Dafür werden sie von ihrer Krankenversicherung fälschungssichere Berechtigungsscheine für zweimal je sechs FFP2-Masken erhalten. Als Eigenanteil wird für jeweils sechs Masken eine Zuzahlung von jeweils zwei Euro vorgesehen. Insgesamt hat jeder Betroffene Anspruch auf 15 FFP2-Masken, also rechnerisch eine pro Woche bis zum Beginn des Frühjahrs.
Ab sofort stehen Ihnen auch das "Hinweisschild FFP2-Masken" auf www.apothekenkampagne.de zum Download zur Verfügung. Zum Herunterladen ist ein Login erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der ABDA.
Aktualisierung vom 14. Dezember
Auf der ABDA-Website eingestellt ist auch eine Übersicht, welche Arten Masken derzeit in Deutschland unter welchen Voraussetzungen verkehrsfähig sind. Die ABDA aktualisiert das Dokument "Partikelfiltrierende Masken" regelmäßig. Die PDF-Datei kann nach einem Login auf www.abda.de heruntergeladen werden.
"Partikelfiltrierende Masken" auf ABDA-Website