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Weltwassertag am 22. März Zum Schutz der Gewässer: Arzneimittel nicht über die Toilette oder Spüle entsorgen

| Pressemitteilungen

Nicht verbrauchte Medikamente dürfen nicht die Toilette oder den Ausguss hinuntergespült werden. „Dieser Entsorgungsweg ist ungeeignet, denn so können Arzneistoffe in die Gewässer gelangen“, sagt Apothekerin Koller, Pressesprecherin der Apotheker in Bayern. Nicht mehr benötigte oder verfallene Medikamente können über den Hausmüll entsorgt werden. Die Kommunen verbrennen den Hausmüll in der Regel in Müllverbrennungsanlagen, bevor mögliche Reste auf Deponien gelagert werden. Dadurch ist die Belastung des Grundwassers durch Medikamentenreste ausgeschlossen. Größeren Mengen an nicht mehr benötigten Medikamenten, etwa nach einem Todesfall, nehmen Schadstoffsammelstellen an. 

Apothekerin Koller, erklärt: „Alt-Arzneimittel sind kein Sondermüll, sondern aus rechtlicher Sicht Hausmüll. Die meisten Tabletten, Zäpfchen oder Salben können Sie daher einfach in die Restmülltonne geben. Das gilt auch für flüssige Arzneimittelreste wie Hustensaft. Wichtig ist, dass Sie Ihre Medikamente gut verpacken, bevor Sie sie in die Tonne werfen und sie – wenn möglich – erst am Leerungstag unter den Hausmüll mischen. So vermeiden Sie, dass Unbefugte oder Kinder an die Medikamente gelangen. Wer sich nicht sicher ist, wie er seine Alt-Medikamente richtig entsorgt, kann in jeder Apotheke in Bayern nachfragen“. Obwohl Apotheken nicht verpflichtet sind, Altmedikamente zurückzunehmen, wird dieser Service noch in einigen Apotheken angeboten. Auch hier lohnt sich die Nachfrage. „Für Apotheken besteht keine gesetzliche Verpflichtung, nicht verbrauchte Medikamente anzunehmen. Dennoch bieten viele Apotheken einen freiwilligen Rücknahme-Service an und tragen die Kosten der Entsorgung“, so Koller. Auch die Internetseite www.arzneimittelentsorgung.de des Bundesministeriums für Bildung und Forschung informiert Verbraucherinnen und Verbraucher darüber, wie im jeweiligen Landkreis die Entsorgung von Altarzneimitteln aus Privathaushalten geregelt ist.
 
Alt-Medikamente nicht spenden

Koller: „Weil viele Patientinnen und Patienten mit ihren Medikamentenresten noch etwas Gutes tun wollen, werden wir oft nach der Möglichkeit von Arzneimittelspenden gefragt. Deshalb: Gebrauchte Arzneimittel dürfen auch nicht an Bedürftige gespendet werden, egal ob im In- oder Ausland. Denn eine hochwertige Arzneimittelversorgung ist bei einer solchen ‚Resteverwertung‘ schlicht unmöglich. Neben der fragwürdigen Arzneimittelqualität ist bei solchen Kleinstmengen keine Versorgung mit ausreichenden Mengen in der richtigen Dosierung garantiert. Wer Gutes tun will, sollte an Hilfsorganisationen Geld spenden, aber bitte keine Medikamentenreste.“  

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