CookieEinstellungen

Apothekerschaft lehnt Entwurf zur Apothekenreform ab

| Pressemitteilungen

Deutschlands Apothekerinnen und Apotheker lehnen das vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vor wenigen Tagen vorgeschlagene Apothekenreformgesetz ab. In einer heute gegenüber dem BMG abgegebenen Stellungnahme zum Referentenentwurf argumentiert die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, dass die vorgeschlagenen Reformen die Arzneimittelversorgung in Deutschland irreparabel zerstören, statt sie für die Zukunft zu stabilisieren.

Beispiele für diesen vom BMG geplanten verbraucherpolitischen Schaden sind die im Gesetzentwurf enthaltenen Vorschläge, auf Apothekerinnen und Apotheker in der Apotheke zu verzichten sowie die Ausstattungen und Öffnungszeiten der Apotheken einzuschränken. In der Konsequenz sind zehntausende Arbeitsplätze in Apotheken gefährdet und ist eine gravierende Verschlechterung der Arzneimitteltherapie- und Patientensicherheit zu befürchten. Leistungen wie die Abgabe von Betäubungsmitteln, Medikationsanalysen, Rezepturen oder Impfungen dürfen nur von Apothekerinnen und Apothekern erbracht werden. In diesen Bereichen drohen nach den BMG-Plänen Leistungskürzungen für die Bevölkerung.

In der ABDA-Stellungnahme heißt es wortwörtlich: „Ausgehend von der Prämisse, dass der Bundesregierung das vorhandene hochwertige Apothekenwesen das für seine Erhaltung erforderliche Geld nicht wert ist, werden auf den ersten Blick plausibel erscheinende Mechanismen wie die Umverteilung von Arbeitserträgen und die Senkung von Kosten instrumentalisiert, um einen grundlegenden Systemwandel herbeizuführen.“ Weiter schreibt die ABDA: „Durch die Zulassung von Betriebsstätten, die ohne vor Ort anwesende Apothekerin oder anwesenden Apotheker betrieben werden, wird der Begriff Apotheke des ihn ausmachenden Wesenskerns beraubt, die Apothekenpflicht faktisch abgeschafft und der Weg zur Zulassung des Fremdbesitzes geebnet.“ Ferner heißt es: „Die Möglichkeit, zusätzlich zu den heute maximal vier Betriebsstätten einer Apotheke zwei Zweigapotheken betreiben zu dürfen und Entfernungen zwischen den Betriebsstätten von ca. drei Stunden PKW-Fahrzeit zuzulassen, machen bei minimaler Anwesenheitspflicht in den Betriebsstätten aus der eigenverantwortlichen Leitung einer Apotheke durch einen freien Heilberuf faktisch eine Fiktion.“

Bei der Anhörung zum Referentenentwurf des Apothekenreformgesetzes am 25. Juni 2024 im Bundesgesundheitsministerium wird die ABDA diese Positionen mündlich erläutern. Weitere politische Maßnahmen diskutiert und entscheidet die ABDA gemeinsam mit den Kammern, Verbänden und der gesamten Apothekerschaft in diesen Tagen.

Die Pressemeldung und den kompletten Wortlaut der Stellungnahme finden Sie auf der Webseite der ABDA.

Pressemeldung & Stellungnahme

Kontakt mit der Abteilung für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Anfragen an die Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit adressieren Sie bitte an diese E-Mail-Adresse: pressestelle@blak.de. Die Ansprechpartnerin oder der Ansprechpartner für Ihr Anliegen können auf dieses Postfach ebenso zugreifen wie bei Abwesenheit weitere Kolleginnen und Kollegen.

Ihre Ansprechpartner für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mia Isabel Hämäläinen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 61
  • Telefax:
    089 92 62 - 905
Marion Resch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 87
  • Telefax:
    089 92 62 - 905

vormittags: Mo., Di., Mi., Do.

Janet Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 47
  • Telefax:
    089 92 62 - 905

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Die Informationen zu Ihrem Nutzerverhalten gehen an unsere Partner zum Zwecke der Nutzung für Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die sie unabhängig von unserer Website von Ihnen erhalten oder gesammelt haben. Um diese Cookies zu nutzen, benötigen wir Ihre Einwilligung welche Sie uns mit Klick auf „Alle Cookies akzeptieren“ erteilen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO) jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.

Hinweis auf Datenverarbeitung in den USA durch Videodienst Vimeo: Wenn Sie auf "Alle Cookies akzeptieren“ klicken, willigen Sie zudem ein, dass ihre Daten i.S.v. Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO in den USA verarbeitet werden dürfen. Die USA gelten nach derzeitiger Rechtslage als Land mit unzureichendem Datenschutzniveau. Es besteht das Risiko, dass Ihre Daten durch US-Behörden, zu Kontroll- und zu Überwachungszwecken, verarbeitet werden. Derzeit gibt es keine Rechtsmittel gegen diese Praxis vorzugehen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.