Heute verhandelte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg über zwei Klagen gegen die Entscheidung der Schiedsstelle zu den pharmazeutischen Dienstleistungen.
Dazu Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands: „Beide Klagen wurden insgesamt abgewiesen. Das sind gute Nachrichten für alle Patientinnen und Patienten. Der Schiedsspruch bleibt bestehen und die pharmazeutischen Dienstleistungen können weiterhin zu Gunsten der Versicherten zu den bisherigen Konditionen erbracht werden. Das aktuelle Urteil bestätigt unseren Weg, den wir mit den pharmazeutischen Dienstleistungen eingeschlagen haben. Unsere Angebote verbessern nachhaltig die Arzneimitteltherapiesicherheit und die Effektivität der medikamentösen Therapie.“
Zum Hintergrund: Die pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) wurden durch das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) in §129 Absatz 5e SGB V festgeschrieben. Über die pDL hatte im Mai 2022 die Schiedsstelle nach § 129 Abs. 8 SGB V entschieden, da sich zuvor die Verhandlungspartner GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband e.V. nicht einigen konnten. Die Schiedsstelle wurde durch zwei Seiten beklagt: Einerseits im Juli vom GKV-Spitzenverband, andererseits im August 2022 von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. Beide Verfahren wurden zusammen verhandelt. Der Deutsche Apothekerverband war in beiden Fällen Beigeladener.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der ABDA.