In Bayern gilt ab dem 8. Dezember 2021 die 2G-Regel im Einzelhandel, das heißt es haben grundsätzlich nur Geimpfte und Genesene Zutritt zu Ladengeschäften. Davon ausgenommen sind Geschäfte, die Dinge des täglichen Bedarfs anbieten. Dazu zählen unter anderem die Apotheken.
Der freie Zugang für alle zu Apotheken ist weiterhin nicht nur gewünscht, sondern auch notwendig – gerade im Hinblick auf die wichtige Medikamentenversorgung, aber auch als niederschwellige Anlaufstelle für Corona-Tests. Nichtsdestotrotz gelten in den Apotheken weiterhin die aktuellen Hygieneregeln, wie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und Einhalten des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen zwei Personen.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Corona-FAQs sowie in der Verordnung zur Änderung der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV):
Corona-FAQs