Die bayerischen Apothekerinnen und Apotheker sind bereit für die Umsetzung des digitalen Impfnachweises. Außerdem treibt der Berufsstand im Freistaat mit einer neuen Zertifikat-Fortbildung „Bayerische Ausbildungsapotheke“ die Qualitätssicherung in der Nachwuchsförderung voran. Und die Apothekerschaft zieht konsequent ihre Lehren aus der Coronapandemie: So werden Beschlussfassungen in Ausnahmesituationen wie derzeit ohne physische Präsenzpflicht und noch mehr Veranstaltungsangebote in digitalen Formaten ermöglicht. Das beschloss die Delegiertenversammlung der Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK) am 9. Juni in München.
Wie im vergangenen Jahr fand die Versammlung wegen der Pandemie mit reduzierter Tagesordnung statt. Das Augenmerk lag auf wichtigen Beschlussfassungen durch die anwesenden über 70 Delegierten. So stimmten diese über diverse Satzungsänderungen ab und wählten per Akklamation aus ihrer Mitte 18 Delegierte der BLAK für den Deutschen Apothekertag, der am 22. und 23. September als Hybrid-Veranstaltung in Düsseldorf stattfinden wird. Um darüber hinaus zu informieren und Raum für Diskussionen zu geben, lädt die BLAK Ende Juni ihre Delegierten zu einer Online-Informationsveranstaltung ein.
Erneut dankte BLAK-Präsident Thomas Benkert den Delegierten und allen bayerischen Apothekerinnen und Apothekern herzlich für ihren unermüdlichen Einsatz zur Bewältigung der Coronapandemie. Neben der Verteilung von FFP2-Masken und der Durchführung von Coronaschnelltests zeigte sich die Unverzichtbarkeit der Apotheke vor Ort zuletzt durch die Belieferung von Arztpraxen mit COVID-19-Impfstoff sowie Betriebsärztinnen und -ärzten – inklusive Qualitätskontrolle und -garantie.
BLAK-Präsident Benkert zum digitalen Impfpass: „Machen Sie alle mit!“
Als nächster Schritt steht ab 14. Juni der digitale Impfnachweis in den Apotheken bevor. Eine Beteiligung ist über das Verbändeportal „mein-apothekenportal.de“ möglich. „Wir nehmen den Ärztinnen und Ärzten nichts weg“, betonte Benkert gegenüber den Delegierten. „Das Patientenwohl soll im Mittelpunkt stehen.“ Dr. Hans-Peter Hubmann, BLAK-Delegierter und 1. Vorsitzender des Bayerischen Apothekerverbands e.V. (BAV), informierte über die von der Apotheke vorzunehmenden Schritte zur Freischaltung im Portal und die Vergütung von 18 Euro brutto für die Ausstellung eines digitalen Impfpasses. „Wir haben in kürzester Zeit etwas Sensationelles auf die Beine gestellt!“, ergänzte BLAK-Präsident Thomas Benkert und appellierte an die Apothekerinnen und Apotheker: „Machen Sie alle mit!“
Zertifikat-Fortbildung „Bayerische Ausbildungsapotheke“ einstimmig beschlossen
Einstimmig machten die Delegierten den Weg frei für die neue Zertifikat-Fortbildung „Bayerische Ausbildungsapotheke“. Die auf Beschluss der Delegiertenversammlung eingerichtete Arbeitsgruppe Ausbildungsapotheke hatte bereits im vergangenen Jahr das zu Grunde liegende Konzept entwickelt. Dr. Sonja Mayer, BLAK-Vizepräsidentin und Mitglied der Arbeitsgruppe, präsentierte den Delegierten die Ergebnisse in der Online-Informationsveranstaltung im November 2020. Dem einhellig positiven Feedback schon damals folgte nun die formelle Zustimmung.
Ab 2022 können BLAK-Mitglieder auf dieser Grundlage nun ein zunächst drei Jahre lang gültiges Zertifikat erwerben. Dieses dient als Signal an angehende Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum (PhiP), dass sich die damit ausgestatteten Apotheken besonders in der Nachwuchsausbildung engagieren. Konkret geschieht dies unter anderem durch eine Ausbildung gemäß Leitfaden der Bundesapothekerkammer (BAK) und regelmäßiger Evaluation durch die PhiP.
Jahresrechnung 2020 und Haushaltsplan 2021
BLAK-Geschäftsführer Dr. Volker Schmitt informierte ausführlich über die Jahresrechnung 2020 und den Haushaltsplan 2021. Die Delegiertenversammlung stimmte sowohl der Jahresrechnung 2020 als auch dem Haushaltsplan 2021 einstimmig zu. Nach dem Bericht der Kassenprüfer wurde auch der Vorstand einstimmig entlastet.
Umfassende Satzungsänderungen beschlossen
Die Delegiertenversammlung verabschiedete geschlossen eine ganze Reihe von Satzungsänderungen. Neben einer Neufassung der Wahlordnung sind folgende Satzungen betroffen: die Satzung zur Änderung von Satzungen und Verordnungen, die Prüfungsordnung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) und die drei Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats der BLAK. Die Satzungsänderungen treten alle am Tag nach ihrer Verkündigung in Kraft.
Das Gros der Änderungen dient dazu, künftig besser und schneller auf besondere Situationen wie Corona reagieren und weitere Digitalisierungsschritte gehen zu können. Durch neue Pandemie-Klauseln wird die Handlungsfähigkeit der BLAK-Gremien und anderer Geschäftsbereiche gesichert. So sind jetzt Ausnahmen von der bisherigen Präsenzpflicht bei Beschlussfassungen zulässig. Digitale Lehrformate können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nun auch in der Weiterbildung häufiger genutzt werden. Regelungen zur Verwaltungsvereinfachung sehen eine Steigerung der Digitalisierung vor. So wird das Schriftformerfordernis durchgängig durch die Textform ersetzt. Damit wird künftig die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel möglich.
Neufassung der Wahlordnung
Die notwenige Generalsanierung der zuletzt 1995 geänderten Wahlordnung umfasst zahlreiche Neuerungen und Ergänzungen. Neben Änderungen zur Stimmabgabe und zur Wahlauszählung sind insbesondere Regelungen zur Steigerung der Digitalisierung enthalten. Die Bekanntgabe der Sitzungen und die Wahlbekanntmachungen erfolgen künftig digital auf www.blak.de.