Mit uns im Nachgang zu einer entsprechenden Pressemitteilung aktuell zugegangenem Beschluss der gematik sollen die Apothekerkammern neu die Ausgabe von SMC-B mit separater Telematik-ID für einzelne „Organisationseinheiten“ der Vor-Ort-Apotheken vornehmen, die etwa die Heimversorgung, die Krankenhausversorgung und den Versandhandel betreffen. Ein entsprechendes Verfahren soll demzufolge bis zum 01.01.2022 etabliert worden sein.
Die gematik hat diesen Beschluss leider ohne jegliche vorab erfolgende Klärung der technischen und rechtlichen Machbarkeit mit den Apothekerkammern erlassen. Wir prüfen diesen Beschluss daher aktuell zusammen mit den anderen Betroffenen, denn dieser wirft leider viele noch zu klärende Fragen auf.
Eine Beantragung solcher gesonderten Telematik-ID’s ist daher jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt NICHT möglich.
Nachdem jede Apotheke bereits über einen regulären Zugang zur Telematikinfrastruktur verfügt, werden Ihnen bis zur Klärung dieser Fragen grundsätzlich keine Nachteile entstehen.