Statement der ABDA
Verschiedene Medien haben in den letzten Tagen berichtet, dass bei der Versorgung Schwerstkranker mit Betäubungsmitteln (BtM) das Dispensierverbot für Ärzte fallen soll. Dies trifft nach unseren Informationen nicht zu. Das bestehende Dispensierverbot für Ärzte will das BMG nicht aufheben – es geht also um keine „historische“ Veränderung, wie einige Medien berichten.
Das Problem der zeitnahen Versorgung Schwerstkranker mit BtM im Nacht- und Notdienst, etwa bei Durchbruchschmerzen, ist bekannt. Das BMG, die ABDA und andere Fachkreise sind derzeit in Gesprächen mit dem Ziel, die Versorgung der betroffenen Patienten zu verbessern und eine rechtssichere Lösung für die behandelnden Ärzte zu finden. Zwei Veränderungen wären dafür notwendig:
Bevorratung in Apotheken: Die ABDA hat dem BMG vorgeschlagen, die Bevorratungspflicht in den Apotheken zu erweitern. Die Apotheken sollen verpflichtet werden, geeignete schnell und stark wirksame Opioide in oraler und parenteraler Darreichungsform, sowie ein retardiert und stark wirkendes Opioid in oraler Darreichungsform zu bevorraten. Damit kann aus Sicht der ABDA die überwiegende Mehrzahl aller Patienten auch im Nacht- und Notdienst ausreichend versorgt werden.
Falls dies nicht ausreicht, könnte sich die ABDA vorstellen, neben dieser erweiterten Bevorratungspflicht eine Anpassung der BtM-Verschreibungsverordnung mitzutragen, wenn
- trotz der Bevorratungspflicht ein Notfall eintritt,
- ein zeitlich eng begrenzter Zeitraum zu überbrücken ist,
- das Arzneimittel durch die Apotheke ausgeliefert wurde.
Statement der ABDA vom 24. Januar 2012