Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wurde auf die Webseite „Evidenz der Vernunft“ aufmerksam gemacht, auf der COVID-19-Immunitätszertifikate auf der Basis eines „Immunitätsnachweises“ durch SARS-CoV2-Antikörperbestimmung oder T-Lymphozyten-Immunitätsuntersuchungen online bestellt werden können.
Insbesondere scheint problematisch, dass wohl einige Apotheken diese Immunitätszertifikate als Grundlage für die Erstellung eines EU-COVID-Genesenennachweises verwenden, was gemäß § 2 Nr. 5 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) nicht zulässig ist. Für einen rechtsgültigen Genesenennachweis muss die zugrundeliegende Testung durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt sein. Eine Antikörperbestimmung oder T-Lymphozyten-Immunitätsuntersuchungen sind dafür nicht ausreichend.
Auf der Webseite „Evidenz der Vernunft“ ist eine Deutschlandkarte hinterlegt, die darauf schließen lässt, dass sich hieran möglicherweise auch bayerische Apotheken beteiligen.