CookieEinstellungen

Archiv

Suchen


Alle Artikel

Resolution DAT 2016

19.10.2016 10:55 Uhr

Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker stellt fest, dass das gegenwärtig bestehende deutsche Preisbildungssystem für verschreibungspflichtige Arzneimittel eine unverzichtbare Säule in der Statik des deutschen Gesundheitssystems ist. Es schützt Patienten vor Übervorteilung, verhindert ruinösem Wettbewerb, und Defizite in der Arzneimittelversorgung durch Apotheken und macht das Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenkassen bei der Arzneimittelversorgung erst möglich.

DEUTSCHER APOTHEKERTAG 2016 – München
Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker


Resolution

Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker stellt fest, dass das gegenwärtig bestehende deutsche Preisbildungssystem für verschreibungspflichtige Arzneimittel eine unverzichtbare Säule in der Statik des deutschen Gesundheitssystems ist. Es schützt Patienten vor Übervorteilung, verhindert ruinösem Wettbewerb, und Defizite in der Arzneimittelversorgung durch Apotheken und macht das Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenkassen bei der Arzneimittelversorgung erst möglich. An das Preisbildungssystem knüpfen diverse gesetzliche Steuerungs- und Sparmechanismen zugunsten der Krankenkassen an, wie die gesetzliche Zuzahlung des Patienten, das Festbetragssystem und der Apothekenabschlag. Die aus dem System resultierende, transparente Preisbindung ist unabdingbar erforderlich für jedwede Kostendämpfungsmaßnahme im Bereich der Arzneimittelversorgung zugunsten der Solidargemeinschaft. Darüber hinaus gewährleistet es in Verbindung mit der Niederlassungsfreiheit seit Jahrzehnten eine nahe am europäischen Durchschnitt liegende Apothekendichte und eine dem Versorgungsbedarf entsprechende Verteilung der Apotheken in Deutschland.

Es ist kein System erkennbar, welches ähnlich effizient und ausgewogen die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Leistungserbringer mit dem Interesse des Staates an einer flächendeckenden, ortsnahen, jederzeit verfügbaren und qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung einerseits und der Finanzierbarkeit des Krankenversicherungssystems andererseits in Einklang bringt.

Sollte der Europäische Gerichtshof die deutschen Preisvorgaben für verschreibungspflichtige Arzneimittel als Hindernis für den grenzüberschreitenden Versand dieser Arzneimitteln beurteilen, fordert die Hauptversammlung die Bundesregierung und den Gesetzgeber auf, dieses bewährte System nicht von vornherein zugunsten einiger weniger Wirtschaftsteilnehmer aufzugeben, sondern insbesondere Möglichkeiten zu erwägen, es dem europarechtlichen Maßstab zu entziehen, um autonom gestalten zu können.

Die zuständigen Landesbehörden werden aufgefordert, etwaigen Verstößen gegen die national auch in diesem Falle weitergeltende Preisbindung mit Vollzugsmaßnahmen entgegen zu treten, die einer Kannibalisierung des Marktes bis zu einer geordneten gesetzgeberischen Reaktion vorbeugen.

Resolution_DAT_13_10_2016.pdf (8,4 KiB)

Ihre Ansprechpartner für den Bereich Presse

Mia Isabel Hämäläinen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 61
  • Telefax:
    089 92 62 - 905
Marion Resch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 87
  • Telefax:
    089 92 62 - 905

vormittags: Mo., Di., Mi., Do.

Janet Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 47
  • Telefax:
    089 92 62 - 905

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Die Informationen zu Ihrem Nutzerverhalten gehen an unsere Partner zum Zwecke der Nutzung für Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die sie unabhängig von unserer Website von Ihnen erhalten oder gesammelt haben. Um diese Cookies zu nutzen, benötigen wir Ihre Einwilligung welche Sie uns mit Klick auf „Alle Cookies akzeptieren“ erteilen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO) jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.

Hinweis auf Datenverarbeitung in den USA durch Videodienst Vimeo: Wenn Sie auf "Alle Cookies akzeptieren“ klicken, willigen Sie zudem ein, dass ihre Daten i.S.v. Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO in den USA verarbeitet werden dürfen. Die USA gelten nach derzeitiger Rechtslage als Land mit unzureichendem Datenschutzniveau. Es besteht das Risiko, dass Ihre Daten durch US-Behörden, zu Kontroll- und zu Überwachungszwecken, verarbeitet werden. Derzeit gibt es keine Rechtsmittel gegen diese Praxis vorzugehen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.