Viele Apotheken erhalten derzeit Post von einem ungewohnten Absender. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags fordert momentan die Zusendung der Mitzeichnungsbögen zur Petition für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimittel ein. Damit alle vorhandenen Petitionsunterlagen auch pünktlich an der richtigen Adresse ankommen, bittet Petitions-Organisator Benedikt Bühler um einen Versand der Mitzeichnungsbögen per Post an folgende Adresse:
Deutscher Bundestag
- Petitionsausschuss -
- Referat Pet 2 -
z.H. Herrn Regierungsdirektor F. Kramer
Platz der Republik 1
110111 Berlin
Die Post mit den Unterlagen sollte folgenden Hinweis enthalten:
„Pet 2-19-15723-019531: Nachsendung der originalen Petitionsunterlagen“
402.693 Bürgerinnen und Bürger haben die Petition bis Fristende am 14. August mitgezeichnet. Diese Zahl ist aktuell auf der Internetseite des Petitionsausschusses angegeben:
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2019/_04/_24/Petition_94089.html
„Die Zahl wird in den kommenden Wochen und Monaten noch weiter nach oben korrigiert werden“, prognostiziert Pharmaziestudent Benedikt Bühler. Die endgültige Zahl der Mitzeichner werde erst nach der öffentlichen Anhörung im Petitionsausschuss festgeschrieben. Diese ist derzeit für Montag, 9. Dezember, anberaumt.