Im Jahr 2016 haben die öffentlichen Apotheken in Bayern fast 1.020.000 so genannte allgemeine Rezepturen, wie z. B. Kapseln oder Salben, für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hergestellt. Das ergab eine Auswertung von Verordnungen durch das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e. V. (DAPI). Insgesamt stellten Apotheken deutlich mehr Rezepturarzneimittel her, weil Rezepturen für Privatversicherte oder auf direkte Nachfrage des Patienten nicht erfasst werden. Hinzu kommen Spezialrezepturen, etwa für die Krebs- oder die Heroinersatztherapie sowie für die parenterale Ernährung (Ernährung unter Umgehung des Darms).
„Unsere Zahlen zeigen: Rezepturarzneimittel sind und bleiben eine notwendige Ergänzung zu industriell hergestellten Arzneimitteln“, sagt Thomas Benkert, Präsident der Bayerischen Landesapothekerkammer. „Rezepturarzneimittel sind in vielen Fällen unersetzlich, zum Beispiel, wenn ein Kind ein Medikament in einer Dosierung braucht, für die es kein industriell hergestelltes Arzneimittel gibt.“
Mit der Herstellung von Rezepturen leisten Präsenz-Apotheken somit einen wichtigen Beitrag zur Arzneimittelversorgung. Dazu der 1. Vorsitzende des Bayerischen Apothekerverbandes e. V. Dr. Hans-Peter Hubmann: „Gerade weil Rezepturarzneimittel für die Versorgung vieler Patienten so wichtig sind, müssen wir ein Netz aus wohnortnahen Apotheken erhalten. Denn die übernehmen die Verantwortung für die Herstellung."