Nach wie vor ist das Pharmaziestudium durchaus begehrt! Der Bedarf an Studienplätzen ist deutlich höher als die entsprechenden Kapazitäten. Die Interessenten bewerben sich über die Stiftung für Hochschulzulassung (früher: ZVS), die Studienplatzvergabe kann aber auch über die Universitäten organisiert werden. Auf das Verfahren wollen wir hier nicht näher eingehen, sondern verweisen bei Interesse bspw. auf http://www.studium-ratgeber.de/ und insbesondere, wenn Sie junge Menschen für das Pharmaziestudium begeistern wollen, auf http://www.apotheken-karriere.de/.
Wenn es mit den Noten nicht so recht geklappt hat, keine Plätze mehr frei sind oder sich die Wartezeiten als zu lange erweisen, streben viele deutsche Studenten auch ins benachbarte Ausland. So gibt es zahlreiche Kolleginnen und Kollegen, die beispielsweise an den österreichischen Universitäten in Graz, Innsbruck oder Wien studiert haben, meist am schönen Titel „Magistra“ oder „Magister“ zu erkennen. Aber auch diese Plätze sind begehrt und so wundert es nicht, dass es inzwischen ebenfalls kostenpflichtige Angebote von Privatuniversitäten gibt. Die „Paracelsus Medizinische Privatuniversität“ in Salzburg bereitet einen entsprechenden Studiengang vor, vorbehaltlich einer Akkreditierung will man hier im Herbst 2017 starten. Die ungarischen Privatuniversitäten waren schneller, so bietet die Fakultät für Pharmazie der Semmelweis Universität in Budapest bspw. die Möglichkeit, das Studium sogar in deutscher Sprache zu absolvieren (http://semmelweis.hu/pharmazie/).
Will man nach dem Studium den Apothekerberuf dann aber in Deutschland ausüben, kann und muss man sich die Ausbildung zunächst bei der entsprechenden Approbationsbehörde anerkennen lassen.
- Für die Anerkennung einer in einem EU-Mitgliedsstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder der Schweiz absolvierten pharmazeutischen Ausbildung ist die Regierung von Oberbayern zuständig, sofern beabsichtigt ist, eine künftige Berufstätigkeit in Oberbayern, Niederbayern, Schwaben oder Oberpfalz auszuüben. Abteilung Approbationserteilung, Tel.: 0049-(0)89-2176-2634, E-Mail: approbation.erlaubnis@reg-ob.bayern.de.
- Ist die Tätigkeit in Ober-, Unter- oder Mittelfranken geplant, ist die Regierung von Unterfranken zuständig. Abteilung Approbationserteilung, für die Buchstaben A - K, Frau Götz, Tel.: 0931-380-1766, für die Buchstaben L - Z, Herr Maier, Tel.: 0931- 380-1756, E-Mail: approbation@reg-ufr.bayern.de.
- Für die Anerkennung eines außerhalb eines EU-Mitgliedsstaates, eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweiz absolvierten Pharmaziestudiums ist ausschließlich die Regierung von Oberbayern zuständig.