Am 2. April 2020 hat die Bundesstelle für Chemikalien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese gestattet unter anderem Apotheken, bestimmte Desinfektionsmittel für die Flächendesinfektion für die berufsmäßige Verwendung herzustellen.
Die Allgemeinverfügung finden Sie als Download zu diesem News-Beitrag sowie auf der BAuA-Website.
Die Allgemeinverfügungen vom 4. März 2020 zur Herstellung von Desinfektionsmitteln für die hygienische Händedesinfektion für die breite Öffentlichkeit sowie vom 20. März 2020 für die Herstellung von Desinfektionsmitteln für die berufsmäßige Verwendung sind unverändert gültig.
Die FAQ „COVID-19-Pandemie ‒ Fragen zum Apothekenbetrieb“ und die Handlungshilfe „Herstellung von Desinfektionsmitteln für die Hände in der Apotheke“ der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. wurden entsprechend der neuen, die Flächendesinfektion betreffende Allgemeinverfügung aktualisiert. Darüber hinaus wurden die FAQ an den aktuellen Stand angepasst und folgende Themen aktualisiert:
- Berücksichtigung des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
- Abgabe Paracetamol-haltiger Arzneimittel mit Blick auf Versorgungsengpässe
- Verwendung selbst hergestellter Masken, sog. „CommunityMasken“ in der Apotheke
- Apothekenüblichkeit von Community-Masken
- Tätigkeit von Schwangeren in der Apotheke
- Maßnahmen, wenn Mitarbeiter der Apotheke potenzielle Symptome für COVID-19 haben
- Einsatz qualifizierter Aushilfskräfte, wie z. B. Studenten oder nicht berufstätige Apotheker
- Herstellung von Desinfektionsmitteln zur hygienischen Händedesinfektion und Flächendesinfektion
- Verwendung von steuerbefreitem, unvergälltem Ethanol zur Herstellung von Desinfektionsmittel
- Streichung des Hinweises auf Bitrex® als Vergällungsmittel
- Wiederverwendung der Gefäße für Desinfektionsmittel
- Verwendung von Desinfektionsmitteln für die hygienische Händedesinfektion auch für die Flächendesinfektion
Sie finden die genannten Dokumente im Mitgliederbereich der ABDA-Website: