Mit Stand 3. Juli 2020 hat die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. mehrere Dokumente zu COVID-19 aktualisiert. Die neuen Versionen sind auf der Website der ABDA zu finden.
Überarbeitet und angepasst hat die ABDA diese drei Dokumente:
- die FAQ "COVID-19-Pandemie - Fragen zum Apothekenbetrieb"
- die Handlungshilfe der BAK zur Herstellung von Desinfektionsmitteln in der Apotheke
- die Empfehlungen zum Arbeitsschutz
In den FAQ wurden konkret folgende Punkte geändert:
- Im Kapitel 3.2 wurde ein Hinweis auf die Corona-Warn-App als sinnvolle Schutzmaßnahme aufgenommen.
- Im Kapitel 3.11 wurden die Hinweise zur Tätigkeit von Schwangeren in der Apotheke gemäß den Informationen des RKI und des Ausschusses für Mutterschutz aktualisiert.
- Im Kapitel 3.12 wurde bezüglich des Übertragungsrisikos durch raumlufttechnische Anlagen empfohlen, Umluftbetrieb zu vermeiden und mit dem Hersteller der Anlage in Kontakt zu treten.
- Die Frage im Kapitel 4.2 nach der bevorzugten Testung von Apothekenmitarbeitern wurde geändert in die Frage, ob Apothekenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter im Verdachtsfall einen Anspruch auf Testung haben.
- Kapitel 4.3 wurde bezüglich des Verhaltens bei positiv getesteten Personen im privaten und beruflichen Umfeld aktualisiert.
- In den Kapiteln 9.7 und 9.8 wurden die Hinweise zur Aufzeichnungspflicht und Bestandsmeldung unvergällten Alkohols aktualisiert.
Sie finden die genannten Dokumente im Mitgliederbereich der ABDA-Website: