Die nach wie vor geltende Maskenpflicht im Freistaat treibt die bayerischen Apothekerinnen und Apotheker in hohem Maße um. Unser Vorstand hat dieses Thema erneut diskutiert und nimmt dazu Stellung. Die nach wie vor hohen Infektionszahlen in Bayern rechtfertigen demnach weiterhin besondere Maßnahmen. Wir sehen aber auch Anpassungsbedarf bei den aktuell geltenden Regelungen.
Selbstverständlich machen wir uns dabei für die Interessen unserer Mitglieder stark. So heißt es in der Stellungnahme des Vorstands: "Wenn im Backoffice ohne Kundenkontakt tatsächlich das Abstandsgebot eingehalten werden kann, ist eine Maskenpflicht unseres Erachtens auch nicht verhältnismäßig, aber derzeit rechtlich noch vorgeschrieben. Das muss aus unserer Sicht noch angepasst werden."
Ferner begrüßt unser Vorstand, dass der Freistaat seine Infektionsschutzmaßnahmen regelmäßig auf ihre Erforderlichkeit überprüft. Daraus ergibt sich eine weitere Forderung in der Stellungnahme: "So erwarten wir auch, dass diese Maßnahmen regional zurückgeführt werden, wenn es Regionen in Bayern ohne wesentliche Neuinfektionen gibt, weil dann die Einschränkungen nicht mehr verhältnismäßig wären."
Gleichwohl stuft unser Vorstand ein Visier nicht als gleichwertige Alternative zu einer sachgerechten Mund-Nasen-Bedeckung ein. Dieser Befund spiegelt sich auch in der Einschätzung des Robert Koch-Instituts (RKI) zu dieser Frage wider und deckt sich mit jener des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege: "Bei Visieren können sich Tröpfchen, vor allem durch die großzügige Öffnung nach unten und oben, nach wie vor leicht verteilen."
Vollständige Stellungnahme des Vorstands
Hier die vollständige Stellungnahme unseres Vorstands im Wortlaut, wie wir sie auch an die Staatskanzlei und das Bayerische Ministerium für Gesundheit und Pflege übermittelt haben:
"Wir verstehen, dass für alle Apothekerinnen und Apotheker die Corona-bedingten Einschränkungen im Berufsleben, aber auch zuhause, eine starke Belastung darstellen und bedanken uns an allererster Stelle für das Engagement all unserer Mitglieder in diesen schwierigen Zeiten. Wir verstehen auch und erleben dies tagtäglich selbst, was für verständliche Probleme mit der vom Freistaat für alle Geschäfte und auch Arztpraxen, also nicht nur Apotheken, eingeführten Pflicht einhergehen, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen zu müssen.
Wir haben diese Pflicht also sicher nicht deswegen, weil wir den verständlichen Wunsch unserer Mitglieder in die Politik und Öffentlichkeit getragen haben, die Apotheken bei der Beseitigung bestehender Engpässe im Bereich Schutzbekleidung nicht zu vergessen. Gerade das persönliche Beratungsgespräch wird auch aus unserer Sicht mit Einführung der Maskenpflicht deutlich erschwert. Trotzdem schaffen wir es alle, den Patientinnen und Patienten die wichtigen Informationen zu vermitteln – zum Beispiel zur Anwendung von Arzneimitteln.
Wir begrüßen auch ausdrücklich, dass der Freistaat mittlerweile wichtige und erforderliche Ausnahmen von dieser Pflicht zugelassen hat. Neben Kindern müssen auch Personen, für die die Maskenpflicht gesundheitliche Risiken darstellt, sowie Personen, bei denen es mit der Maskenpflicht zu nicht hinnehmbaren Verständnisproblemen kommen würde, keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Wir machen uns gerne auch für andere Ausnahmen stark: Wenn im Backoffice ohne Kundenkontakt tatsächlich das Abstandsgebot eingehalten werden kann, ist eine Maskenpflicht unseres Erachtens auch nicht verhältnismäßig, aber derzeit rechtlich noch vorgeschrieben. Das muss aus unserer Sicht noch angepasst werden.
Gerade Bayern ist andererseits das Bundesland mit den nach wie vor höchsten Infektionszahlen und wir haben im Freistaat zum Beispiel mit der Stadt Rosenheim einen der aktuellen Corona-Hotspots in der Bundesrepublik. Weiter muss jede Apothekeninhaberin und jeder Apothekeninhaber, für ihre beziehungsweise seine Apotheke eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen und ein Hygienekonzept vorhalten. Dieses Konzept muss objektiven Kriterien entsprechen und nicht etwa den Ergebnissen einer kaum wissenschaftlich begründbaren Meinungsumfrage.
Wir begrüßen es selbstverständlich, wenn in diesem Zusammenhang Schutzmaßnahmen wie die Plexiglasscheiben angebracht werden. In diesem Rahmen gilt es auch, die vom Freistaat vorgegebenen Maßnahmen einzubinden, die nach unserer Auffassung auch sachlich begründbar sind. Neben dem Abstandsgebot gehört hierzu auch die grundsätzlich sachgerechte Mund-Nasen-Bedeckung. Ein Visier kann auch nach Auffassung des RKI nicht als gleichwertige Alternative zur Mund-Nasen-Bedeckung angesehen werden. Deswegen formuliert auch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege in seinen FAQ: „Bei Visieren können sich Tröpfchen, vor allem durch die großzügige Öffnung nach unten und oben, nach wie vor leicht verteilen.“
Und wir wissen und begrüßen, dass der Freistaat seine Infektionsschutzmaßnahmen, die immer nur zeitlich befristet bestehen, regelmäßig auf die Erforderlichkeit überprüft. So erwarten wir auch, dass diese Maßnahmen regional zurückgeführt werden, wenn es Regionen in Bayern ohne wesentliche Neuinfektionen gibt, weil dann die Einschränkungen nicht mehr verhältnismäßig wären."