Diese Woche Mittwoch, also am 19. August 2020, werden wir das Online-Antragsportal für Sie freischalten. Ab dann können Sie HBA und SMC-B ausschließlich online beantragen.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie uns bereits eine aktuell beglaubigte Kopie von Betriebserlaubnis und Approbationsurkunde übersandt haben. Falls Sie uns bis jetzt noch keine aktuell beglaubigte Kopie von Betriebserlaubnis und Approbationsurkunde übersandt haben, sollten Sie dies nun umgehend erledigen.
Wenn Sie zudem im passwortgeschützten Bereich unserer Homepage auf www.blak.de bereits Ihre persönliche E-Mail-Adresse hinterlegt haben, bekommen Sie mit dem Start des Portals nochmals eine E-Mail mit der Mitteilung, dass Sie die benötigten Karten nun bestellen können.
Wie Sie nach dem Login auf www.blak.de über die entsprechenden Reiter in Ihrem Nutzerbereich zum Portal gelangen, erfahren Sie in unserem Wegweiser (ID 1581 im Bereich Downloads).
Zweistufiger Bestellprozess
Nach Beantragung der Karten im Online-Portal der BLAK erhalten Sie von uns einen Bescheid mit einem Ausgabeberechtigungsnachweis (sog. Vorgangsnummer) (Schritt 1). Mit der Vorgangsnummer geben Sie die Kartenherstellung bei einem der von der Gematik hierfür zugelassenen Kartenhersteller (qVDA) in Auftrag, den Sie bereits in Schritt 1 ausgewählt haben (Schritt 2). Im Schritt 2 erfolgt auch der Upload des Fotos für den HBA (siehe Ziff. 4.5 der FAQ – Download unter der ID 1528). Aktuell ausgabereit für HBA und SMC-B sind die beiden Anbieter Bundesdruckerei GmbH/D-Trust sowie DGN Deutsches Gesundheitsnetz GmbH/medisign GmbH. SHC Stolle & Heinz Consultants GmbH und Co. KG befindet sich als dritter Anbieter in Anbindung. Hierbei schließen Sie einen Endnutzervertrag mit dem jeweiligen qVDA ab. Muster der Endnutzerverträge können Sie auf unserer Homepage im Bereich Downloads unter den IDs 1576 bzw. 1577 vorab sichten.
Checklisten für den Bestellprozess
Checklisten für den Bestellprozess finden Sie auf unserer Homepage im Bereich Downloads unter den IDs 1579 (HBA) bzw. 1580 (SMC-B). Weiteres zum Bestellprozess wird Ihnen im Antragsportal selbst erläutert. Sie müssen bei der Bestellung Ihren Personal- oder Reisepass zur Hand haben, um Ihre bei uns hinterlegten Meldedaten auf Vollständigkeit (z. B. alle Vornamen) und korrekte Schreibweise überprüfen zu können. Diese Daten müssen mit den Ausweisdaten übereinstimmen, damit es später im Bestellprozess nicht zu Problemen kommt!
Weitere Informationen
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage unter „Apothekenbetrieb und Recht“ in der Rubrik „Heilberufsausweis (HBA) / Institutionskarte (SMC-B)“ in dem regelmäßig von uns aktualisiertem Frage-Antwort-Katalog (FAQ). Diese FAQ können Sie auch direkt im Bereich Downloads unter der ID 1528 aufrufen.