Es dauert nicht mehr lange, bis wir das Online-Antragsportal für Sie freischalten werden. Voraussichtlich sind wir bis Ende dieses Monates soweit.
Zur Erinnerung: Für die Anbindung der öffentlichen Apotheken an die Telematikinfrastruktur (TI) benötigen zunächst nur die Inhaberin/der Inhaber einer öffentlichen Apotheke einen Heilberufsausweis (HBA) und pro öffentlicher Apotheke eine Institutskarte (SMC-B) von der Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK). Konnektor (eine Art Router, der über einen VPN-Zugang den Zugriff zur TI ermöglicht) und Kartenlesegerät erhalten Sie direkt über Ihr Softwarehaus.
Als erste Funktionalität ist der elektronische Medikationsplan (eMP) als Teil der elektronischen Patientenakte vorgesehen, die verpflichtend bis zum 01.01.2021 eingeführt sein soll. Auch wird die Apotheke die Stammdaten und die Notfalldaten des Patienten einsehen können. Für diese ersten Funktionen wird für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Apotheke noch kein HBA benötigt, auch nicht für Filialleiterinnen und Filialleiter.
Was Sie jetzt schon tun können:
Der erste Schritt in die digitale Welt ist aus Sicherheitsgründen noch analog.
Wir benötigen von Ihnen
- eine aktuell beglaubigte Kopie Ihrer Betriebserlaubnis für die SMC-B und
- eine aktuell beglaubigte Kopie Ihrer Approbationsurkunde für den HBA-Antrag.
Damit kann die ansonsten notwendige, zeitintensive Rückbestätigung durch die ausstellenden Behörden entfallen.
Wer beglaubigt die Dokumente?
Grundsätzlich kann jede Stelle mit einem Dienstsiegel auch Dokumente beglaubigen. Hierzu zählen Bürgerämter, Kreis- und Gemeindeverwaltungen, Stadtverwaltungen, aber auch Notare und Gerichte, sowie Kirchen und gesetzliche Krankenkassen. Der Preis für die Bestätigung der Dokumentenauthentizität variiert dabei von Stelle zu Stelle.
Um eine Beglaubigung vornehmen lassen zu können, benötigen Sie sowohl das ursprüngliche Dokument (Approbationsurkunde beziehungsweise Betriebserlaubnis im Original) als auch die dazugehörige Kopie. Die Beglaubigung darf maximal drei Monate alt sein.
Diese Dokumente schicken Sie bitte formlos per Post an die Bayerische Landesapothekerkammer, Maria-Theresia-Straße 28, 81675 München. Der begleitende Hinweis „zwecks Beantragung HBA/SMC-B“ genügt uns.
Was passiert dann?
Wenn wir diese beiden Dokumente erhalten undin der EDV bei uns eingepflegt haben, erhalten Sie von uns eine E-Mail, dass in Ihrem persönlichen Account auf der BLAK-Homepage das Online-Antragsportal für HBA und SMC-B freigeschaltet wurde.
Bitte E-Mail-Adresse auf www.blak.de hinterlegen!
Sie haben von uns zum Jahreswechsel 2019/2020 für Ihren individuellen Zugang zur BLAK-Homepage einen Benutzernamen und Ihr individuelles Passwort zugesandt bekommen. Beim ersten Besuch der Homepage wurden Sie gebeten, eine nur Ihnen zugängliche E-Mail-Adresse zu hinterlegen, unter der Ihnen bei Bedarf ein neues Passwort zugesandt werden kann.
Dies ist auch die E-Mail-Adresse, an die die Information zur Freischaltung Ihres individuellen Online-Antragsportals gehen wird.
In diesem Portal finden Sie dann auch immer Informationen zum aktuellen Stand Ihrer Anträge. Wir bitten Sie schon jetzt, zur Beschleunigung der Prozesseden Sachstand nur online in Ihrem BLAK-Accounteinzusehen und von entsprechenden Anfragen in der Geschäftsstelle abzusehen. Hierfür bereits herzlichen Dank vorab!
So geht's: eine Anleitung in drei Schritten
Sollten Sie diese E-Mail-Adresse noch nicht hinterlegt haben, tun Sie dies bitte jetzt, damit Sie keine relevanten Informationen verpassen.
- Melden Sie sich dafür auf der BLAK-Website als Benutzer an: Klick auf das Schlüssel-Icon in der hellblauen Menüleiste oben oder auf „Login“ ganz unten auf der Startseite.
- Klicken Sie dann direkt auf den Button „Benutzerdaten ändern“. Sie sollten diesen nach Ihrem Login direkt in der Maske „Nutzerbereich“ auf Ihrem Monitor finden. Wenn nicht, klicken Sie bitte auf das Schlüsselsymbol und wählen den Button „Nutzereinstellungen“.
- Geben Sie in der Maske „Profil bearbeiten“ Ihre E-Mail-Adresse ein und klicken Sie auf den Button „Profil speichern“.
Sollten Sie Ihre Zugangsdaten zur BLAK-Homepage (Benutzername + Passwort) nicht mehr zur Hand haben, fordern Sie diese bitte unverzüglich unter meldewesen@blak.de bei uns an.
Wir werden Sie zudem rechtzeitig auch per Fax über den Start unseres Online-Antragsportals und das genauere Antragsprozedere informieren.